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Unternehmensteuerreform - Neue Rezepte mit unerwünschten Nebenwirkungen

(PM) , 29.03.2007 - Bonn, 29. März 2007 – Unternehmen an den Standort binden und Investitionen in die heimischen Betriebe stärken. So lautet das Ziel, das die Bundesregierung mit der in 2008 in Kraft tretenden Unternehmensteuerreform erreichen will. Das jetzt im Kabinett verabschiedete Werk sieht grundlegende Neuerungen vor – allerdings nicht nur zur Freude der Unternehmer. „Positiv ist, dass die Gesamtbelastung für Kapitalgesellschaften ab 1. Januar 2008 deutlich gesenkt wird“, stellt DHPG-Berater Dr. Norbert Neu fest. Zudem kann die Begünstigung nicht entnommener Gewinne Personengesellschaften Vorteile bringen. „Viele Betriebe erkaufen sich dies aber mit einer Reihe an Nachteilen, auf die sie schnellstmöglich reagieren sollten“, warnt Dr. Neu. Dies gilt vor allem für bestehende und in diesem Jahr neu abzuschließende Kredit- und Leasingverträge: „Hier muss sofort gehandelt werden“, empfiehlt Dr. Neu. Die Unternehmensteuerreform bringt für Firmen und ihre Inhaber neue Chancen und Herausforderungen. Es wird immer wichtiger, betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Fragen im engen Zusammenhang zu sehen. Nur wer systematisch und vorausschauend plant, kann von der Unternehmensteuerreform nachhaltig profitieren und negative Effekte vermeiden. Was die Unternehmensteuerreform wirklich bringt 1. Reduzierung der Steuerbelastung: Die Gesamtbelastung für Kapitalgesellschaften sinkt von 38,65 Prozent auf knapp unter 30 Prozent. Aber Vorsicht: Dies gilt nur bei einem Gewerbesteuerhebesatz von bis zu 400 Prozent! Bei höheren Hebesätzen, was z.B. in nahezu allen Großstädten der Fall ist, liegt die Steuerlast mehr oder weniger deutlich über 30 Prozent. Zudem ist zu erwarten, dass viele Kommunen die Hebesätze erhöhen. Die Entlastung wäre dann schnell aufgezehrt. 2. Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei der Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer darf nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Zur Bemessung der Gewerbesteuer werden Zinsaufwendungen, pauschal ermittelte Finanzierungsbestandteile von Pachten, Mieten und Leasingraten anteilig hinzugerechnet. Damit mutiert die Gewerbesteuer mehr und mehr zu einer Substanzsteuer. Verfassungsrechtliche Beschwerden sind hier nicht ausgeschlossen. Vorteil für kleine Unternehmen: Es gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro. 3. Einführung einer Zinsschranke: Der Saldo aus Zinsaufwendungen und -erträgen soll in der Zukunft nur noch bis zu 30 Prozent des Gewinns vor Zinsen und Steuern (dem sog. „EBIT“) sofort abzugsfähig sein. Ein darüber hinausgehender Betrag wird vorgetragen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Zinsaufwendungen eine Freigrenze von 1 Mio. Euro unterschreiten. Aber Vorsicht: Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, fällt die Zinsschranke! Die übrigen Ausnahmen sind sehr kompliziert und insbesondere in (auch mittelständischen) Konzernstrukturen nur noch für Fachleute verständlich. 4. Beschränkung der Abschreibungsmöglichkeiten: Die degressive Abschreibung wird gestrichen. Zudem sollen geringwertige Wirtschaftsgüter nur noch bis zu einem Wert von 100 Euro sofort abgesetzt werden dürfen. Gegenstände, die zwischen 100 und 1000 Euro gekostet haben, werden auf einem gesonderten Konto verbucht und über fünf Jahre abgeschrieben. Folge: Höhere Steuern und zusätzlicher Verwaltungsaufwand! 5. Verlustabzug bei Körperschaften: Werden in der Zukunft innerhalb von fünf Jahren mehr als ein Viertel der Anteile an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) verkauft, darf die Kapitalgesellschaft bestehende Verlustvorträge nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr nutzen. Für Sanierungsfälle soll die Finanzverwaltung durch eine Billigkeitsregelung helfen. Dies stellt eine deutliche Schlechterstellung gegenüber dem heutigen Rechtszustand dar. Daher: Anteilskäufe beschleunigen! 6. Gewinnthesaurierung: Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen nicht entnommene Gewinne künftig mit 28,25 Prozent statt mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Spätere Entnahmen werden dann zusätzlich mit einem Satz von 25 Prozent belastet. Der Unternehmer sollte gemeinsam mit seinem Berater rechnen, ob ein Antrag Sinn macht. Achtung: Noch vor dem Jahresende Entnahmen und Einlagen für dieses und nächstes Jahr planen, um die Neuregelung optimal nutzen zu können! Kontakt DHPG Dr. Harzem & Partner KG Godesberger Allee 125-127 53175 Bonn Telefon: 0228.81000-0 Fax: 0228.81000-20 E-mail: info@dhpg.de www.dhpg.de Pressekontakt conovo media Glockengasse 54-56 50667 Köln Telefon: 0221.356860-0 Fax: 0221.356860-55 E-mail: info@conovo.de www.conovo.de
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