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Unsicherheit und Abzocke: Folgen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

(PM) , 08.01.2007 - Von Gunnar Sohn Berlin/Bonn – Gut vier Monate nach in Kraft treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) mehren sich kritische Stimmen, die das Gesetzeswerk für unzureichend halten. So berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ von Missbrauchsfällen in denen Abzocker die Stellenangebote nach unglücklich formulierten Stellenanzeigen durchsuchen, um bei den betroffenen Unternehmen Schadenersatz wegen angeblicher Diskriminierung geltend zu machen. Das AGG verbietet eine Diskriminierung wegen des Geschlechtes, des Alters, der Rasse, der Herkunft, der Religion, der Weltanschauung und der sexuellen Orientierung. Gesetzgeberisches Ziel ist dabei die Schaffung von Chancengleichheit und der Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt. Auf der Verliererseite stünden jedoch nach Ansicht des Spiegels ausgerechnet jene, zu deren Schutz dieses Gesetz erdacht wurde. Das Risiko sich eine Klage wegen Diskriminierung einzuhandeln, führe bei manchen Personalchefs dazu bereits im Vorfeld behinderte Bewerber auszusortieren. „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gibt dem Arbeitgeber umfangreiche Dokumentations- und Organisationspflichten auf“, sagt der auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Wittenberg von der Kanzlei Mingers & Kollegen www.justus-online.de in Bonn. „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Benachteiligungen durch geeignete Vorbereitungen zu verhindern. Es muss somit das verantwortliche Personal geschult werden. Zudem sind die Arbeitgeber in ihrem eigenen Interesse dazu gezwungen, Kopien sämtlicher Bewerbungsunterlagen anzufertigen, um sich gegen spätere Klagen wegen angeblicher Diskriminierung verteidigen zu können. Bereits die Aufforderung in einem Stellenangebot, ein Foto mitzusenden könnte als Diskriminierung wegen des Geschlechtes und der Rasse ausgelegt werden“, so der Arbeitsrechtler Wittenberg. Gerade bei mittelständischen Unternehmen sei eine tiefe Verunsicherung und Verärgerung zu spüren. „Eine unvorsichtig formulierte Stellenanzeige kann für einen Unternehmer schnell zum teuren Lehrgeld werden“, warnt Wittenberg. Durch intensive Schulungen im Unternehmen könnten Fehler vermieden werden. Die auf Schadenersatz hoffenden Abzocker, die den Job in Wirklichkeit nicht haben wollen, werde man vor Gericht in die Schranken weisen müssen.
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