Pressemitteilung, 24.09.2009 - 14:41 Uhr
Perspektive Mittelstand
Über 50 gewonnene Prozesse seit Anfang Juli und mehr als 2,5 Millionen Euro für die Anleger
Aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main spricht einem Anleger des VIP 4 Medienfonds 94.980 Euro zu, Commerzbank muss zahlen
(PM) Bremen/Hamburg, 24.09.2009 - September 2009. In mehr als 50 Einzelurteilen an verschiedenen Landgerichten erstritt die Kanzlei KWAG eine Schadenersatzsumme von insgesamt 2.678.441 Euro seit dem 1. Juli 2009. Die Rechtsanwälte vertreten etwa 1.500 Anleger verschiedenster Medienfonds. „Insgesamt schätze ich es auf knapp 100 positive Medienfonds-Urteile und rund 4 Millionen Euro erstrittene Ansprüche“, erklärt Jens-Peter Gieschen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei KWAG. In seinem aktuellen Urteil vom 28.08.2009 spricht das Landgericht Frankfurt am Main dem Anleger des VIP 4 Medienfonds 94.980 Euro zuungunsten der Commerzbank zu. „Seit Bekanntwerden der neuen steuerlichen Aberkennungen der VIP-Medienfonds erhalten wir sehr viele Anfragen von Anlegern, die extrem verunsichert sind. Wir raten diesen jetzt zu handeln, um immer größer werdende Schäden zu vermeiden“. Dabei kommt den Investoren die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu der Offenbarungspflicht von Innenprovisionen zu Hilfe. Der BGH betonte in mehreren Entscheidungen seit dem 20. 1. 2009 (XI ZR 510/07), dass auch Anbieter von geschlossenen Fonds und insbesondere der Vertrieb solcher Beteiligungsmodelle über erhaltene Innenprovisionen ungefragt aufzuklären hat. Wird dieses unterlassen, hat der Anleger schon ungeachtet etwaiger Aufklärungspflichtverletzungen im Rahmen eines Beratungsgespräches Anspruch auf Schadenersatz. Rechtsanwalt Gieschen erläutert dazu: „Der Anleger kann dann von den in den Vertrieb eingeschalteten Banken verlangen, so gestellt zu werden, als habe er die Anlage nicht getätigt. Das bedeutet für den Anleger die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals, die Verzinsung des Eigenkapitals mit etwa vier Prozent sowie die Übernahme der Säumniszinsen durch die Bank. Unsere Erfolgsquote bei Prozessen liegt bei deutlich über 90 Prozent“. Ab dem 21. September wird KWAG gemeinsam mit Prof Knops kostenlose Informationsveranstaltungen mit dem Titel: „Ausstiegsmöglichkeiten für Fondsanleger“ in allen größeren Städten anbieten. Eine Anmeldemöglichkeit hierzu sowie weiterführende Informationen zu Medienfonds gibt es auch über die KWAG-Homepage www.kwag-recht.de21.09.2009 um 19.00 Uhr im Hamburg28.09.2009 um 15.00 Uhr in Düsseldorf28.09.2009 um 20.00 Uhr in Köln29.09.2009 um 14.30 Uhr in Frankfurt29.09.2009 um 20.30 Uhr in Hannover30.09.2009 um 15.00 Uhr in Berlin30.09.2009 um 20.00 Uhr in Leipzig01.10.2009 um 15.00 Uhr in München 01.10.2009 um 20.00 Uhr in StuttgartFür Rückfragen:Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtKWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und AnlagerechtAhrens und Gieschen - Rechtsanwälte in PartnerschaftBremen - HamburgPoststraße 2-420354 HamburgTel: 040/ 226 399 50Fax: 040/ 226 399 529Mobil : 0175 5880 799hamburg@kwag-recht.dewww.kwag-recht.de


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Die Bremer Rechtsanwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen gründeten 2007 die KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft mit Sitz in Bremen und Hamburg. Die Rechtsanwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen sind Spezialisten im Bereich Kapitalanlage- und Bankenrecht. Die beiden erfahrenen Juristen waren vorher langjährig in verschiedenen anderen Kanzleien tätig. Sie haben zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit mit exzellenten Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen.
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