Trinkwasserverordnung sieht die Überprüfung aller Warmwasseranlagen vor
(PM) Göttingen, 06.06.2013 - Zwischen 15.000 und 30.000 Menschen erkranken in Deutschland Schätzungen des Kompetenz-Netzwerkes Capnetz zufolge jährlich an der Legionärskrankheit – einer schweren Form der Lungenentzündung, die in 15 Prozent der Fälle tödlich verläuft. Verursacht wird die Erkrankung durch Legionellen, die sich in stehendem Wasser unkontrolliert vermehren und in Warmwasseranlagen wie zum Beispiel Duschen lebensgefährdende Formen annehmen können: „Um dieser Gefahr vorzubeugen, werden wir die Warmwasseranlagen unseres Verwaltungsbestands in den kommenden Wochen einer sorgfältigen Überprüfung unterziehen und so den hohen Qualitätsstandard unseres Trinkwassers nachhaltig sichern“, erklärt Christian Rathei, dem als Geschäftsführer der ProImmobilia GmbH die Gesundheit seiner Kunden sehr am Herzen liegt.
Wahrung der Trinkwasserqualität
„Der Gesetzgeber sieht eine Überprüfung im Abstand von jeweils 3 Jahren vor, in deren Rahmen wir an mehreren Entnahmestellen der Warmwasseranlagen Proben generieren, die wir anschließend von akkreditierten Speziallaboren gegenprüfen lassen. Dadurch können wir nicht nur die Konzentration der Erreger im Wasser ausschließen, sondern auch zur Wahrung der Trinkwasserqualität in Deutschland generell beitragen“, so Rathei. Hintergrund der Trinkwasserüberprüfung ist die Trinkwasserverordnung, die am 1. November 2011 in Kraft getreten ist und alle Vermieter und Verwalter dazu verpflichtet, sich bis zum Ende des Jahres mit der Prüfung ihrer Warmwasseranlagen auseinanderzusetzen. Im Dezember 2012 wurde die zunächst sehr bürokratisch gehaltene Verordnung, die zuvor eine jährliche Überprüfung vorgeschrieben hatte, zugunsten der Eigentümerschaft entschärft: „Davon profitieren letztlich auch unsere Kunden, da für sie die Betriebskosten dadurch erheblich geringer ausfallen“, weiß Rathei.