Pressemitteilung, 26.08.2012 - 21:51 Uhr
Perspektive Mittelstand
Totalverlust beim FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania
Das Amtsgericht Hamburg hat über das Fondsschiff MT Oceania des Fondshaus Hamburg die Zwangsverwaltung angeordnet.
(PM) Heidelberg, München, 26.08.2012 - Das Amtsgericht Hamburg hat über das Fondsschiff MT "Oceania" die Zwangsverwaltung angeordnet. Der vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegten Fonds Nr. 15 ist damit gescheitert. Für die Anleger dürfte aller Erfahrung nach der Totalverlust ihres investierten Geldes eingetreten sein. Die Krise der Schiffsbranche hat damit ein weiteres Opfer gefordert. Privatanleger hatten in den MT Oceania im Jahr 2003 rund 10,6 Mio. € investiert.Totalverlust für AnlegerDa angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen Schiffspreise bei einer Verwertung des Tankers kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in den MT "Oceania" investiertes Geld abschreiben dürfen.Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.Gute Chancen für die Durchsetzung von SchadenersatzansprüchenFür Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 15 beteiligt sind, hat die Kanzlei Nittel bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds.Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern weiß die Kanzlei, dass Anleger über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Die Kanzlei hat zahlreiche Beratungsfehler festgestellt, die Schadenersatzansprüche begründen.Schadenersatzansprüche verjähren möglicher Weise zum 31. Dezember 2012Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des FHH Fonds 15 besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.


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Mathias Nittel und sein Team kümmern sich umfassend um die rechtliche Seite des Vermögens privater und institutioneller Investoren. Dies bedeutet Vorsorge vor teuren Fehlentwicklungen in Form von vorausschauender Beratung, Kontrolle und rechtlicher Gestaltung auf der einen und Nachsorge, also die Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung oder Vermögensverwaltung, auf der anderen Seite. Anlegerschutz ist unsere Kernkompetenz! Seit Jahren vertreten wir Anleger mit großem Erfolg gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzdienstleister und Berater. Unsere Spezialisten kämpfen für Ihren Anlegerschutz und setzen Ihre Schadenersatzansprüche durch. Im Versicherungsrecht haben wir uns Reputation erworben bei der Durchsetzung von Ansprüchen von Versicherungsnehmern gegen ihre Versicherungen. Wohl überlegte, clevere Gestaltungen zur Vermeidung erbrechtlicher Auseinandersetzungen und zur Bewahrung des Familienfriedens sind in unseren Augen späteren Erbstreitigkeiten vorzuziehen. Deshalb ist die erbrechtliche Beratung einer unserer Schwerpunkte.