Das Amtsgericht Hamburg hat über das Fondsschiff MT Oceania des Fondshaus Hamburg die Zwangsverwaltung angeordnet.
(PM) Heidelberg, München, 26.08.2012 - Das Amtsgericht Hamburg hat über das Fondsschiff MT "Oceania" die Zwangsverwaltung angeordnet. Der vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegten Fonds Nr. 15 ist damit gescheitert. Für die Anleger dürfte aller Erfahrung nach der Totalverlust ihres investierten Geldes eingetreten sein. Die Krise der Schiffsbranche hat damit ein weiteres Opfer gefordert. Privatanleger hatten in den MT Oceania im Jahr 2003 rund 10,6 Mio. € investiert.
Totalverlust für Anleger
Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen Schiffspreise bei einer Verwertung des Tankers kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in den MT "Oceania" investiertes Geld abschreiben dürfen.
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 15 beteiligt sind, hat die Kanzlei Nittel bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern weiß die Kanzlei, dass Anleger über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Die Kanzlei hat zahlreiche Beratungsfehler festgestellt, die Schadenersatzansprüche begründen.
Schadenersatzansprüche verjähren möglicher Weise zum 31. Dezember 2012
Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des FHH Fonds 15 besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.