(PM) , 04.04.2006 - Düsseldorf - In der Debatte über die Reform des deutschen Gesundheitssystems sollte man sich nach Ansicht von Branchenexperten nicht nur auf die Verbesserung der Einnahmen konzentrieren. Auch bei den Ausgaben könnte selbst bei der bestehenden Gesetzeslage mehr geschehen. „Der Gesetzgeber hat beispielsweise mit dem Paragrafen 140 des Sozialgesetzbuches für die integrierte Versorgung optimale Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten für Leistungserbringer und Leistungserstatter eröffnet“, so Professor Harald Korb, Ärztlicher Direktor der Personal HealthCare Telemedicine Services GmbH
www.phts.de in Düsseldorf.
Die Fortschritte in der Telemedizin seien dafür ein wichtiger Baustein. Hier entwickele sich eine richtungsweisende Betreuung chronisch kranker Patienten etwa bei Herzinsuffizienz, Hypertonie, Diabetes, Asthma und chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen. An integrierten Versorgungsmodellen führe kein Weg vorbei, um die Gesundheitskosten zu reduzieren. „Noch sind die Strukturen in Deutschland sektoral voneinander abgeschottet. Erst mit einer entsprechenden telemedizinischen Plattform ist eine sektorübergreifende Versorgung der Patienten möglich“, sagt Korb. Es müsse eine durchgehende Linie von der ambulanten über die stationäre bis hin zur rehabilitativen Versorgung gewährleistet sein, die auch die häusliche Pflege mit einschließe. „Für Klinik, niedergelassenen Facharzt und Hausarzt werden sich viele Vorteile ergeben, wenn sich die einzelnen medizinischen Institutionen als Partner im Sinne eines Qualitätsverbundes zusammenschließen“, prognostiziert Korb und verweist auf ein bundesweites Telemedizinprojekt seines Unternehmens mit der Taunus Betriebskrankenkasse
www.taunus-bkk.de.
„Die Statistiken belegen, dass bei älteren Menschen die Herzinsuffizienz der häufigste Aufnahmegrund in die Klinik ist. In über 50 Prozent aller Fälle wird innerhalb von sechs Monaten ein erneuter stationärer Aufenthalt erforderlich“, sagt Cordula Gierg, Direktorin und Mitglied der Unternehmensleistung der Taunus Betriebskrankenkasse. Allein die Kosten für dieses Krankheitsbild lägen bei fünf bis zehn Milliarden Euro pro Jahr. Die heute vorliegenden Daten zeigten sehr überzeugend, dass mit der Telemedizin die Hospitalisierungsrate, die Liegedauer, die Häufigkeit wiederholter Dekompensationen mit Intensivpflichtigkeit und die Wiederaufnahmerate deutlich abnehmen würden. „Die vorhandenen Möglichkeiten im Sinne einer Kostendämpfung werden noch nicht optimal genutzt“, so das Resümee von Gierg. Die Akzeptanz für telemedizinische Dienstleistungen bei den Patienten sei jedenfalls sehr groß. Bei rund 70 bis 80 Prozent der Versicherten steige das Gefühl der Sicherheit. „Die schnelle und zielgerichtete Hilfe im Notfall verringert das individuelle Risiko, die Ängste nehmen ab“, konstatiert Gierg. Zudem seien fast 90 Prozent der Überzeugung, dass die Teilnahme am Herzinsuffizienz-Programm das Verhältnis zum Hausarzt verbessere und ihm die Behandlung durch ein Mehr an Informationen leichter gemacht werde.