Pressemitteilung, 23.07.2013 - 10:45 Uhr
Perspektive Mittelstand
Steuerliche Aspekte bei Mietverträgen mit Angehörigen
Mietverträge unter Verwandten werden von Finanzbeamten besonders genau untersucht
(PM) München, 23.07.2013 - Mietverträge unter Verwandten werden von Finanzbeamten besonders genau untersucht, denn hier kann nicht immer zwischen einem normalen Mietverhältnis und einem Verhältnis zum Steuersparen unterschieden werden. Gerade Einkünfte werden heute nicht selten auf Kinder verlagert um Steuern zu sparen, dies ist nicht nur bei Arbeitsverträgen der Fall, sondern auch bei Miet- und Darlehensverträgen.Da bei einem Mietverhältnis zwischen Verwandten häufig kein Interessengegensatz besteht, prüft das Finanzamt hier sehr genau einen Missbrauch. Verträge unter Verwandten werden stets sehr genau untersucht, ob eine steuerliche Anerkennung überhaupt möglich ist.So wird unter steuerlichen Aspekten ein Angehöriger definiertNach der Abgabenordnung werden als Verwandte sowohl Verlobte als auch Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte, Brüder und Schwestern, Kinder, Enkel und Großeltern und Halbgeschwister geführt. Zu den Angehörigen werden auch Neffen und Nichten gezählt, hingegen werden Cousinen und Vetter, Großneffen und Großnichten nicht erfasst, Gleiches gilt für Schwager und Schwägerin.Das ist bei Mietverträgen zwischen Angehörigen zu beachtenBei Mietverträgen zwischen Angehörigen bestehen andere Interessensgegensätze als bei einem "normalen" Mietverhältnis zwischen Dritten. Bei einem Mietverhältnis zwischen Angehörigen wird nicht von einem ausgewogenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung ausgegangen und kein ausgewogenes Interessensverhältnis bescheinigt. Verträge zwischen Angehörigen werden nur dann anerkannt, wenn sie von einem Fremden auf die übliche Ausgestaltung und Abwicklung untersucht werden, nur wenn der Vertrag dem sogenannten Fremdvergleich Stand hält, erfährt er Gültigkeit.Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich bei einem Mietvertrag zwischen AngehörigenDurch ein Mietverhältnis zwischen Angehörigen kann zum Beispiel die Versorgung der vermietenden Partei dauerhaft garantiert werden, darüber hinaus kann vom Vermieter eine Nutzung des Grundfreibetrags und eine progressive Einkommensbesteuerung erfolgen. Bei einem Mietvertrag, der zwischen Angehörigen geschlossen wird, muss keine besondere Form eingehalten werden, da diesbezüglich keine Vorgaben bestehen, aus Gründen der Beweisführung ist zwischen Mieter und Vermieter jedoch auf die üblichen Schriftformen zu achten. Gerade ein Abweichen von der gängigen Schriftform macht einen Mietvertrag unüblich und zweifelhaft. Beim Abschuss des Mietvertrages mit einem Minderjährigen ist die Bestellung und Mitwirkung von einem Ergänzungspfleger bindend. Vorschrift ist immer eine ernsthafte Vereinbarung, aus der Außenstehende die Miethöhe und die Mietsache ablesen können, ein Nicht-Erfassen von Nebenkostenabreden führen hingegen nicht zu einer Nichtanerkennung der steuerlichen Vorteile.Wann ist eine steuerliche Anerkennung von Mietverträgen unter Angehörigen ausgeschlossen?Ein Mietvertrag unter Angehörigen ist immer dann ungültig, wenn nach Auffassung der zuständigen Finanzverwaltung keine Miete gezahlt wird oder die Mietzahlungen entgegen der Vereinbarungen getroffen werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Mietzahlung unbedingt monatlich und nicht jährlich erfolgt, auch die Zahlung von einem Gesamtbetrag für mehrere Jahre ist für die steuerliche Anerkennung des Mietvertrages unzulässig (mehr dazu hier: www.steuerberater-muenchen.de). Nicht von der steuerlichen Vorteilhaftigkeit betroffen sind Mietverträge, bei denen keine abgeschlossene Wohnung Gegenstand des Vertrags bildet. Dies ist bei Wohnräumen im Elternhaus der Fall, die an volljährige unterhaltsberechtigte Kinder vermietet werden. Nicht zulässig sind auch Mieterträge bei denen Angehörige wechselseitig vermieten. Gründe der steuerlichen Nichtanerkennung die nicht hinreichend sindDie steuerliche Nichtanerkennung von Mietverträgen unter Angehörigen kann nicht damit begründet werden, dass eine Miete als Barzahlung oder ohne Quittung beglichen wird. Darüber hinaus ist eine steuerliche Nichtanerkennung auch dann ausgeschlossen, wenn eine Miete durch die Verrechnung mit einem geltenden Unterhaltsanspruch ausgeglichen wird. Nicht selten können die steuerlichen Vorteile, bei einem Mietverhältnis mit Angehörigen erheblich sein. Aus diesem Grund macht ein Mietvertrag unter Angehörigen besonders viel Sinn, auf der anderen Seite sind jedoch die hohen Anforderungen zu berücksichtigen, damit das Mietsverhältnis steuerliche Gültigkeit erfährt. Genau aus diesem Grund sollten Personen, die in enger Verwandtschaft zueinander stehen, immer auf eine steuerliche Beratung zurückgreifen, auf diesem Weg können sich Mieter und Vermieter Gewissheit verschaffen und sich auf der "sicheren Seite" sehen.


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