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Pressemitteilung

Staatliche Zuschüsse für Innovationen in der eMobilität

Was bis dato noch Wenige wissen: Produktentwicklungen im Bereich Elektromobilität können von staatlicher Seite bezuschusst werden. Interview mit Reinhard Stück und Ralph Strobel in „Neue Mobilität“...
(PM) Korntal-Münchingen, 27.10.2011 - Im Gespräch mit den Unternehmensberatern Reinhard Stück (4L-Gruppe) und Ralph Strobel (BER Marketing GmbH) wird deutlich, wie vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in diesem Bereich profitieren können, wo die entsprechenden finanziellen Mittel herkommen und welche Projekte und Initiativen bezuschusst werden können. Das Interview ist in der Ausgabe von „Neue Mobilität“ erschienen, dem Fachmagazin des BEM-Bundesverband eMobilität e.V.

Neue Mobilität: Herr Stück: Bietet der Staat Herstellern und Dienstleistern Fördermittel speziell für Projekte im Rahmen von e-Mobilität?

Es gibt leider in Deutschland keine Fördermittel speziell für die e-Mobilität. Allerdings können Erfinder sowie kleine und mittlere Unternehmen Zuschüsse aus dem Zentralen Innovationsprogramm für den Mittelstand (ZIM) der Bundesregierung für die Verwirklichung ihrer Ideen zur e-Mobilität beantragen.

Neue Mobilität: Welche Projekte werden am ehesten gefördert?

Die Zuschüsse des Staates dienen in erster Linie zur Risikoabfederung für das Unternehmen. Man muss also schon technologisches Neuland beschreiten, um hier erfolgreich zu. Ein guter Richtwert ist die Überschreitung des Wettbewerbsniveaus. Nun sind Themen zur e-Mobilität in der Regel alle sehr innovativ und die Erfolgsquote ist dementsprechend sehr hoch. Hochinteressant für innovative Unternehmen ist ja, dass die Personalkosten eines solchen Projekts gefördert werden und die sind ja sowieso vorhanden. Ich kann nur empfehlen, im Bedarfsfall einfach anzurufen. Wir können mit einem kurzen Telefonat ergründen, ob eine Idee förderfähig ist und wie hoch die Förderung sein könnte.

Neue Mobilität: Welche Vorteile genießen die Unternehmen zusätzlich?

Mit der Entwicklung selbst ist es ja oftmals nicht getan, es geht auch um Vermarktung und Wirtschaftlichkeit. Z.B. fehlt es an der notwendigen Zertifizierung, den passenden Abläufen und dem richtigen Marketing- und Vertriebskonzept. Hier hat der Staat sehr gut mitgedacht, denn diese Dienstleistungen können zusätzlich mit 50% gefördert werden. Und noch etwas: Ein Zuschuss, der ja nicht zurückgezahlt werden muss, kann bei einer Höhe von 140.000€ einem Umsatz von 2,8 Mio. € entsprechen. Das will erst einmal verdient sein.

Neue Mobilität: Herr Strobel: Bei den genannten zuschussfähigen Dienstleistungen geht es auch um Vermarktung?
Ralph Strobel: Genau. Im Rahmen der Zuschüsse werden unter anderem alle Maßnahmen im Bereich Marketing und Vertrieb bezuschusst, die für eine erfolgreiche Markteinführung notwendig sind. Also Produktdokumentationen und Broschüren, Messeauftritte, PR und Online. Dies geht bis zur Vertriebsunterstützung und Kundengewinnung. Das ist eine sinnvolle Maßnahme, denn man darf nicht vergessen, dass über 70% der Innovationen scheitern, weil man sich zu wenig um die Vermarktung gekümmert hat. Übrigens: Auch die Ausstellung der Innovationen auf Messen wie der eCarTec, Sonderveröffentlichungen in der Fachpresse und sogar Dauerausstellungen wie z.B. im eMobilitätszentrum Karlsruhe, können förderfähig sein.
PRESSEKONTAKT
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Herr Ralph Strobel
Marktstraße 31
74172 Neckarsulm
+49-170-8332724
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