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Staatliche Drohgebärden gegen private Sportwettenanbieter erweisen sich als Flop - Zum Start der Fußball-WM Stratega-Ost gut positioniert

(PM) , 09.06.2006 - Düsseldorf, 9. Juni 2006 - Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 gibt es immer wieder juristische Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit von privaten Sportwetten in Deutschland. In Brüsseler Lobbykreisen gibt es kaum Verständnis für das Gebaren der deutschen Politik gegenüber privaten Wettanbietern. „In Zeiten von Internet und Globalisierung sollte man für ein staatliches Wettmonopol ohne Zukunft eigentlich nur ein müdes Lächeln übrig haben, wäre dessen Überleben nicht durch die Gerätemedizin der Politik so unabsehbar lang zu gewährleisten “, sagt beispielsweise der Trierer Hochschullehrer Hardy Bouillon, der für den Brüsseler Think Tank Center for the New Europe www.cne.org seit 2002 als Head of Academic Affairs tätig ist und zahlreichen internationalen liberalen Institutionen und Organisationen beratend zur Verfügung steht. Die Drohgebärden staatlicher Institutionen gegen private Wettanbieter in Deutschland erweisen sich zunehmend als Flop: So stoppte das Hamburger Verwaltungsgericht die Sofortvollziehung gegen einen Sportwetten-Vermittler wegen „erheblicher Zweifel an der gemeinschaftsrechtlichen Vereinbarkeit“ des Strafgesetzbuches. Im Klartext: Der Glückspiel-Paragraph des deutschen Strafgesetzbuchs könnte gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU verstoßen und deshalb nicht anwendbar sein. Nicht zuletzt deshalb wurde von der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. „Mit einer möglichen Zementierung des staatlichen Wettmonopols würde dem gesamten Glücksspielmarkt weiteres Unheil drohen“, schreibt der Düsseldorfer Branchenexperte Jörg Peisert in der aktuellen Ausgabe seines Finanzbriefes zum Thema Sportwetten. „Denn damit könnte der Staat sich selbst ein Bein stellen. Fände das Sportwetten-Urteil nämlich auch Anwendung auf die staatlichen Spielbanken und Lotterien, müssten wohl auch diese ihre Werbemaßnahmen mit der Argumentation der Suchtprävention drastisch einschränken. Der finanzielle Ausfall für Bund und Länder wäre dann ungleich höher“, so der Geschäftsführer der Düsseldorfer JP&P Vermögensmanagement GmbH www.jpp-online.com. Die Düsseldorfer Stratega-Ost AG sieht sich zum Start der Fußball-WM gut für das Wettgeschäft positioniert: „Wir verfügen über eine privilegierte Position, da wir auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinerlei Beschränkungen unterworfen ist. Ganz im Gegenteil: Wir rüsten uns weiterhin für einen deutlichen Ausbau des Sportwettengeschäfts“, erklärt Stratega-Ost-Vorstandschef Helmut Sürtenich. Während der staatliche Anbieter Oddset die eigenen Werbemaßnahmen nach dem Karlsruher Richterspruch deutlich zurückfahren musste, baut Stratega-Ost das Wettgeschäft aus: „Wir können uns so engagiert und erfolgreich am Markt betätigen, da wir durch unsere Tochterfirma Wettcorner in Österreich eine Lizenz erworben haben, um auch in Deutschland unsere Wetten anbieten zu können“, stellt der Stratega-Ost-Vorstand klar.
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