Zum 01. Januar 2010 tritt das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft.
Ob und in welchem Maß man selbst entlastet wird, kann man mittels Online-Rechner prüfen lassen.
(PM) Leipzig, 03.12.2009 - Das Gesetz soll die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zu einer Kranken- und Pflegeversicherung deutlich erweitern. Alle tatsächlich geleisteten Beiträge zu einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sollen berücksichtigt werden. Ein Höchstbetrag ist nicht vorgesehen.
Die Grenzbeträge für „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, ggf. Haftpflichtversicherung) werden um je 400 Euro angehoben.
Das Bundesministerium für Finanzen beziffert die Steuerersparnis für Bürger auf etwa 9,5 Milliarden Euro.
Mit Bürgerentlastungsrechnern kann man herausfinden, wie hoch die Steuerersparnis im eigenen Fall ausfällt. Einen solchen Rechner findet man auf www.versicherungsbote.de.
Besonderes interessant ist dieses Angebot für Versicherungsmakler.
Mit dem neuen „Bürgerentlastungsrechner“ können Makler die Steuerersparnisse ihrer Kunden, die sich aus der neuen Gesetzgebung ergeben werden, in ihren Beratungsgesprächen ermitteln und mit einbeziehen.
Um die Attraktivität der eigenen Webpräsenz zu steigern, stehen noch weitere Tools bereit. So kann auch ein Netto-Lohn-Rechner und ein Newsticker auf die eigene Seite eingebunden werden.