(PM) , 02.03.2006 - Zehntausende von Gesellschaftern mittelständischer Betriebe und mitarbeitende Familienangehörige erhalten kein Arbeitslosengeld oder Rente, obwohl sie Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Deshalb müssen alle Betroffenen sofort klären lassen, ob sie tatsächlich Leistungen von der Arbeitsagentur und Rentenkasse bekommen. Falls das nicht der Fall ist, aber Beiträge gezahlt wurden, können die Beiträge zurückgefordert werden. Bei der Rentenversicherung sogar für bis zu 30 Jahre! Wir beraten Sie bei der Klärung Ihrer Versicherungspflicht gegen Erfolgsbeteiligung.