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Skandal im Kloster Andechs: Mönch und Abt müssen 330 000 Euro Schadenersatz zahlen

(PM) , 01.06.2007 - (DCRS/IH) Weil der Abt des berühmten Klosters und ein Mönch ihren Pflichten als Aufsichtsratsmitglieder der Kloster Andechs Gastronomie AG nicht nach gekommen sind und somit eine Teilschuld an der Insolvenz 2004 mittragen, müssen beide zusammen, und zwar privat, rund 330 000 Euro Schadenersatz leisten. Nur die beiden sind bettelarm, wie es sich für einen anständigen Benediktiner gehört. Das Münchner Landgericht stellte nun fest, dass wenn „rechtzeitig eine Aufsichtsratssitzung durchgeführt und dort die für eine Kapitalerhöhung nötigen Beschlüsse gefasst worden wären, hätte die AG mit den notwendigen liquiden Mitteln versorgt und dadurch die Insolvenz vermieden werden können“ Das Landgericht erkannte im Verhalten des Abtes Johannes Eckert und einem Pater eine Pflichtverletzung. Seit man den alten Abt Cellerar Anselm Bilgit abgesetzt hatten, lief nichts mehr rund in der Kloster Andechs Gastronomie AG. Doch der neu gewählte Abt reagierte nicht, zum Schaden des Unternehmers Rainer Staiger. Diese hat nun zwar einen Titel, nicht aber gegen das Kloster sondern gegen die beiden Mönchen persönlich. Wenn das Kloster nicht für ihre Mitglieder einspringt, kann sich Staiger den Titel ... weiter geht’s unter www.dcrs.de/news/1038/69.html
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