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Sich mit Fördergeldern beruflich verändern oder verbessern – drei Möglichkeiten

(PM) , 28.07.2009 - Um sich mit den Fördergeldern für Weiterbildungen vom Staat beruflich zu verändern bzw. zu verbessern, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: „WeGebAU“, den „Bildungsgutschein“ und den „Qualifizierungscheck“. Ob für Arbeitssuchende, Beschäftigte mit oder ohne Berufsabschluss: Für jeden gibt es die richtige Weiterbildungsmaßnahme.

WeGebAU
Bei WeGebAU werden Arbeitnehmer in an- und ungelernter Tätigkeit, die keinen Berufsabschluss haben oder über einen Berufsabschluss verfügen, diesen aber schon mehr als vier Jahre nicht mehr ausüben, gefördert. Die Weiterbildungen müssen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln. Dies wird von der AZWV geprüft. Analog sollen insbesondere solche Bildungsangebote, die zu einer deutlichen Verbesserung der beruflichen Kompetenz des Arbeitnehmers führen oder mit einer zertifizierten Teilqualifikation abschließen, gefördert werden. Dem Arbeitnehmer werden hierbei die Weiterbildung und die Reise- und Übernachtungskosten erstattet.

„Bildungsgutschein“
Der Staat fördert berufliche Weiterbildungen mit dem sogenannten „Bildungsgutschein“. Dieser ist bei der Agentur für Arbeit erhältlich. Mit diesem Gutschein wird die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert. Wichtig: Der „Bildungsgutschein“ ist in der Regel zeitlich befristet. Zudem muss der Lehrgang im Tagespendelbereich vom Wohnort des Teilnehmers stattfinden.

Antragssteller müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Des Weiteren muss vor Beginn der Weiterbildung eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Der „Bildungsgutschein“ kann nur bei zugelassenen Bildungsträgern, wie zum Beispiel der logistic people academy, mit den Standorten Frankfurt, Stuttgart und München eingelöst werden.

„Qualifizierungscheck“
Zur Förderung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen setzt das Land Hessen im Rahmen des Programms „Qualifizierung von Beschäftigten in KMU“ in der ESF-Förderperiode 2007 – 2013 das Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ gezielt ein.

Das Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ erleichtert es, Weiterbildungsbestrebungen in die Tat umzusetzen. Die Unternehmen sind dabei wichtige Kooperationspartner: Längst überholt ist die Haltung „Weiterbildung führt doch nur zu Arbeitsausfall“. Immer mehr hessische Unternehmen haben – begleitet durch die hessische Qualifizierungsoffensive im Sinne von „Weiterbildung lohnt sich“ sowie mit Unterstützung durch die hessischen Qualifizierungsbeauftragten – erfahren, dass die qualifizierte Weiterbildung ihrer Belegschaft unmittelbar zu einem Zugewinn führt. Ein mehr an beruflicher Qualifizierung, ein mehr an persönlicher Motivation und ein mehr an Unternehmensbindung – diese drei Pluspunkte zählen auch angesichts des demografischen Wandels.

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