Pressemitteilung, 19.11.2009 - 18:50 Uhr
Perspektive Mittelstand
Scientology Kirche als Religion in Deutschland von Gerichten mehrfach anerkannt
Immer wieder bestätigen deutsche Gerichte, dass Scientology eine Religionsgemeinschaft ist und keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt
(PM) München, 19.11.2009 - Immer wieder bestätigen deutsche Gerichte, dass Scientology eine Religionsgemeinschaft ist und keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgtNicht nur im Ausland wurde die Scientology Kirche als Religion anerkannt. Wieder und wieder haben auch deutsche Gerichte in den letzten Jahrzehnten den bona fide Status der Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft bestätigt. In den Englisch-sprachigen Ländern wie den USA, Kanada, England, Südafrika, Australien und Neuseeland bestehen unterschiedliche Formen staatlicher Anerkennung der Scientology Religion. Meistens genießt die Scientology Kirche in diesen Ländern die Gemeinnützigkeit, wie auch z.B. die Anerkennung ihrer Geistlichen. Im kontinental-europäischen Ausland ist die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft seitens der Behörden oder Gerichte z.B. in Schweden, Portugal, Ungarn, Italien und zuletzt in Spanien anerkannt worden. In einigen dieser Länder genießt die Scientology Kirche die volle oder partielle Steuerbefreiung. In vielen anderen Ländern haben Gerichte und Behörden den Religionsstatus der Scientology Kirche bestätigt.In Deutschland war die rechtliche Beurteilung der Scientology Kirche wiederholt Gegenstand von Konflikten auf staatlicher Ebene. Die Auseinandersetzungen gingen in den meisten Fällen auf den Einfluss von amtskirchlichen Sektenbeauftragten zurück, die durch ihren Einfluss und ihre Macht auf Staat und Gesellschaft der Scientology Kirche eine rechtliche Gleichstellung streitig machen wollten.Bei der überwiegenden Mehrheit dieser Konflikte konnten sich die Gerichte ihre Neutralität bewahren. Viele deutsche Gerichte haben der Scientology Kirche grundsätzlich den Schutz aus Artikel 4, Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes - in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) und damit den Schutz der Religionsfreiheit zuerkannt. Die Frage, ob Scientology eine Religion ist, wird in Deutschland seit über 25 Jahren wiederholt von verschiedenen Gerichten bejaht. Darunter befinden sich die Amtsgerichte Stuttgart, Hannover, Freiburg, das Verwaltungsgericht Berlin und Frankfurt, das Oberverwaltungsgericht Hamburg und Sozialgericht Nürnberg, das Bundesarbeitsgericht und die Landgerichte in Frankfurt, Hamburg, Berlin und München I. Die Urteile sind jederzeit einsehbar.Weitere Informationen:Pressedienst der SK Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL. 089-38607-145, FAX. 089-38607-109, www.skb-pressedienst.de


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ÜBER

Grundsätzlich geht es in der Scientology Religion um die spirituelle Erlösung des einzelnen Menschen. Ihr Ziel ist, dem Einzelnen zu helfen, sich und sein Leben von einer spirituellen Grundlage aus zu verstehen und ihn in die Lage zu versetzen, alles zu verbessern, was er aus verantwortlicher Sicht für alle Aspekte des Daseins als notwendig erachtet und in einer Weise, die er aus dieser Sicht als notwendig erachtet. Die Scientology Kirche unterstützt und fördert international zahlreiche gemeinnützige und humanitäre Programme wie z.B. die Anti-Drogen Kampagne "Sag-NEIN-zu-Drogen - Sag-JA-zum-Leben", die Menschenrechtsinitiative "Jugend für Menschenrechte" , die Vereinigung "Der Weg zum Glücklichsein" zur Wiederbelebung moralischer Werte oder die Bürgerkommission für Menschenrechte im Bereich der Psychiatrie zur Aufklärung über die Verbrechen in Psychiatrien, um jenen Menschen zu helfen, die des Schutzes der Menschenrechte am meisten bedürfen und zahlreiche andere die Allgemeinheit fördernde Initiativen. Die erste Scientology Kirche wurde in den USA im Jahre 1954 von damaligen Anhängern der Scientology Religion gegründet. Stifter der "Dianetik" und "Scientology-Religion" ist L. Ron Hubbard. Mittlerweile gibt es ca. 8.071 Kirchen, Missionen und Gruppen in 164 Nationen, die insgesamt ca.10 Millionen Mitglieder weltweit betreuen.