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Schutz im Ernstfall: Steuerlich optimierte Absicherungsstrategien für Unternehmer

Gestaltungsoptionen im Unternehmensbereich: Die Überkreuzversicherung mittels liechtensteinischer Lebensversicherung
(PM) Mauren (FL), 15.04.2010 - Der Tod eines Mitunternehmers oder Geschäftspartners löst in der Regel nicht vorhergesehene finanzielle Folgen aus. Ohne entsprechende Vorsorge müssen sich der/die verbleibenden Mitunternehmer mit der Erbengemeinschaft des Verstorbenen auseinandersetzen, das Unternehmen kann in Liquiditätsschwierigkeiten geraten oder es sieht sich mit operativen Unwägbarkeiten konfrontiert.

Derartige Risiken lassen sich mit maßgeschneiderten Lebensversicherungsstrategien absichern. Diese bedingen aber einer entsprechenden Planung sowie - zur steuerlichen Optimierung - auch des Verständnisses des Rollenspiels zwischen dem Versicherungsnehmer, der/den versicherten Personen und dem/den Bezugsberechtigten.

Gerade sogenannte Private Insuring Modelle mittels Lebensversicherungen aus Liechtenstein haben sich nicht nur aufgrund der steuerlichen Vorteile sondern insbesondere auch aufgrund der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten in punkto persönlicher Absicherung, Nachlassplanung und Vermögensweitergabe besonders bewährt.

Die PMS AG mit Sitz in Mauren/Liechtenstein (www.pms-ag.com) hat sich auf dieses Geschäftsfeld spezialisiert und arbeitet ausschließlich mit renommierten Versicherungspartnern zusammen. Auch wegen der nunmehr geschaffenen Rechtssicherheit durch die deutsche Steuergesetzgebung erfreuen sich diese intelligenten Versicherungslösungen wieder großer Beliebtheit.

Mitunternehmer von Personengesellschaften, Anteilseigner von Kapitalgesellschaften aber auch sonstige Geschäftspartner sichern sich in vielen Fällen mittels einer Überkreuzversicherung gegenseitig für den Todesfall des anderen ab. Die Gründe hierfür sind vielfältig.

Zum einen soll die Versicherungsleistung für den Erwerb der Geschäftsanteile des verstorbenen Mitunternehmers von dessen Erben dienen. Zum anderen können Liquiditätsschwierigkeiten auftreten, die es zu überbrücken gilt; hier fließen die Leistungen aus einer Lebensversicherungspolice den übrigen Unternehmern beim Tod des betreffenden Unternehmers zu und helfen mit, kurz- und mittelfristige Liquiditätsengpässe abzufedern.

Bei der Überkreuzversicherung als optimale Steueroptimierungsstrategie schließen die Mitunternehmer als Versicherungsnehmer und bezugsberechtigte Person eine Lebensversicherung auf den/die jeweils anderen Partner als versicherte Personen ab.

Tritt der Todesfall ein – stirbt also Partner B als versicherte Person der Versicherungspolice A – erhält A die Todesfallleistung aus seiner eigenen Police erbschafts- und einkommenssteuerfrei. A steht also die volle Versicherungsleistung zur Ablösung der Geschäftsanteile des verstorbenen Unternehmers B zur Verfügung.
Im Erlebensfall bietet diese Strategie eine zusätzliche Altersvorsorge. Die Begünstigten können selbstverständlich jederzeit geändert bzw. angepasst werden.

Die Überkreuzversicherung stellt nur eine der Möglichkeiten der erbschafts- und einkommensteueroptimierten Absicherungsstrategien im Unternehmensbereich dar. Darüber hinaus eignen sich Private Insuring Modelle auch für Absicherungsstrategien im Privatbereich des Unternehmers zur Absicherung des Ehegatten/Lebenspartners oder der Familie; sei es zum Aufbau von Vermögen, zur Familien-Altersvorsorge oder zur gezielten Nachlassplanung.

Weiterführende Informationen, individuelle Beratung und Angebote sind bei der PMS AG erhältlich.

Urheber- und Quellennachweis: "Absicherungs- und Gestaltungsstrategien mit Lebensversicherungen für Unternehmer"; Hetzer/Götzenberger, Betriebs Berater; Heft 43 / 2009
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