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MC Management Consultants Sàrl
Pressemitteilung

Sarl. Firmengründung in Frankreich als Alternative zur GmbH oder Ltd.

(PM) , 18.01.2008 - Nun auch Beratungen in Frankfurt.

Das in Strasbourg ansässige Beratungsunternehmen MC Management Consultants Sàrl hat in Frankfurt am Main in der Mainzer Landstraße 176 eine Niederlassung eröffnet. Dort können sich an jedem Mittwoch in der Woche Unternehmer und Existenzgründer über die Vorteile einer französische Sarl als Alternative zur GmbH oder Limited beraten lassen. Termine können unter der Rufnummer in Deutschland 069 - 97.35.83.24 vereinbart werden.

Die Sarl hat wie die Limited die gleichen Vorteile gegenüber der GmbH:

- Die Höhe des Stammkapitals ist nicht festgelegt.
- Der Gesellschaftsvertrag muss nicht notariell beurkundet werden.
- Die Gründung ist innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen vollzogen

Die Sarl hat aber auch gegenüber der Limited erhebliche Vorteile:

- Die Sarl wurde 1925 in Anlehnung an das deutsche GmbH-Recht geschaffen.
- Somit sind die Vorschriften geläufig und nicht fremd wie im englischen Recht.
- Der Beratungsaufwand ist daher weitaus geringer und somit auch dessen Kosten.
- Es muss keine unbekannte dritte Person (company secretary) eingesetzt werden.
- Es fallen somit auch keine Kosten für den company secretary an.
- Die Sarl wird - genau so wie eine GmbH – bei einer Pflichtverletzung nicht im Handelsregister gelöscht.
- Gewinne können uneingeschränkt ausgeschüttet werden.
- Es besteht für den Geschäftsführer keine Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung
- Die Haftung des Geschäftsführer ist vergleichbar wie im deutschen Recht und nicht so streng und weitgehend wie im englischen Recht.
- Es besteht bei der Sarl keine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter wie bei der Limited.
- Das Image einer Sarl ist allgemein besser als bei einer Limited.

Die Sàrl eignet sich für alle geschäftliche Tätigkeiten in Deutschland, Frankreich und in allen andern EU-Ländern im Bereich des Handels, Handwerks, Industrie und der Dienstleistungen.

Außerdem kann die Sàrl genau so eingesetzt werden wie die deutsche GmbH als Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) einer Kommanditgesellschaft (KG), welche dann als Sàrl & Co. KG bezeichnet wird.

Auch für eine Vermögensgesellschaft eignet sich die Sàrl.

Für einen geschäftlichen Neubeginn aufgrund eines unverschuldeten Verhängnisses kann die Sàrl im Rahmen eines Treuhandverhältnisses zur Lösung der Probleme beitragen.

Weiter Informationen erteilt:

MC Management Consultants Sàrl
Dipl.-Betriebswirt Dieter Polei
Consultant - Wirtschaftsjurist (Ass. jur.)

10, avenue Molérie
F-67200 Strasbourg
Tel.: +33 (0) 8.77.11.40.18 (es wird deutsch gesprochen)
E-Mail: info@mc-france.eu
Internet: www.mc-france.eu
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2, rue du Saumon
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