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Rollenverständnis zwischen Richter und Sachverständigem muss sich ändern

4. Baugerichtstag diskutiert über den Sachverständigenbeweis im Bauprozess
(PM) Essen, 02.05.2012 - Am 11. und 12. Mai kommen Baujuristen aus Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Anwaltschaft zum 4. Baugerichtstag in Hamm zusammen. Dort diskutieren sie über aktuelle baurechtspolitische Themen und erarbeiten Resolutionen mit dem Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauen zu verbessern.

Die Rolle des Sachverständigen im Bauprozess wird eines der zentralen Themen sein, um die es beim Baugerichtstag gehen wird. Dabei steht auch die Frage im Raum, ob die Funktion von Sachverständigen und Privatgutachtern gegenüber dem Gericht noch weiter gestärkt werden soll, so die These des öffentlich bestellten und vereidigten Prof. Dr. Ing. Rolf Katzenbach, oder ob – ganz im Gegenteil – die Bedeutung des Sachverständigen im Bauprozess vielmehr auf die ihm nach dem Gesetz zustehende Rolle beschränkt beziehungsweise zurückgeführt werden sollte. Letzteres ist die These des Baurechtsspezialisten Dr. Andreas Koenen, die dieser in seinem soeben erschienenen Buch „Sachverständigenbeweis im Bauprozess“ dargelegt und begründet hat. Die Folgen dieser faktischen Übermacht des Sachverständigen sind enorm, nicht nur für den einzelnen Bauprozess, wie dies Prof. Dr. Friedrich Quack, ehemals Richter am Bausenat des Bundesgerichtshofes, auf die griffige Formel gebracht hat: „Verlorene Gutachten sind (…) verlorene Prozesse.“

Je weniger der Richter den von ihm beauftragten Sachverständigen führt, desto angreifbarer wird das von ihm erstellte Sachverständigengutachten und desto langwieriger wird der Bauprozess, der ohnehin schon vor allem wegen der Dauer in den vergangenen Jahren zusehends in Verruf geraten ist. So wird nach einer im Jahre 2005 veröffentlichten Umfrage unter den am Bau Beteiligten der gerichtliche Streitentscheid als das am wenigsten hilfreiche Mittel zur Streitbeilegung angesehen. An dessen Stelle hat sich im Baubereich eine „Parallel-Justiz“ herausgebildet, vor allem in Form von Schiedsgerichts- und Adjudikationsverfahren, aber auch durch Schlichtungen und Mediationen, wenngleich in diesen keine Entscheidungen getroffen werden. „Bekommt die Justiz den Sachverständigenbeweis in den Griff“, so die These von Koenen, „wird sie auch den Bedeutungsverlust des staatlichen Bauprozesses aufhalten können.“

Nach geltendem Zivilprozessrecht soll der Sachverständige lediglich ein Gehilfe des Richters sein und diesem Fachwissen vermitteln. Nach dem Gesetz ist der Sachverständige also darauf beschränkt, das sachunkundige Gericht bei der Feststellung und Beurteilung von Tatsachen mit seinem Fachwissen zu unterstützen. Tatsächlich jedoch, so Koenen, „lassen sich Richter die fachliche Entscheidung immer öfter von einem Sachverständigen ab-nehmen.“ Die Ursachen sind vielfältig und noch nicht näher untersucht. Die letzten ernst zu nehmenden Forschungen in diesem Bereich liegen mehr als 30 Jahre zurück.

Eine wichtige Rolle spiele dabei sicherlich, so Koenen, dass Bauprozesse bei Richtern keine große Beliebtheit besitzen, da sie sehr zeitaufwändig sind, was bei der justizinternen Bewertung der Richter außer Acht gelassen wird. Bauprozesse werden zudem häufig jungen und unerfahrenen Einzelrichtern übertragen, die das Dezernat nach kurzer Zeit wieder verlassen und im Übrigen mit der Bearbeitung komplexer Baurechtsfälle häufig schlicht überfordert sind. So schaltet ein unerfahrener Richter Sachverständige auch zu Fragen ein, die dieser gar nicht beantworten kann oder darf (z.B. Rechtsfragen). Dies kritisieren dann die Parteien, völlig zu Recht, und verzögern hierdurch den Rechtsstreit. Vor diesem Hintergrund ist es keine Seltenheit, dass es Prozessparteien im Laufe eines Rechtsstreits mit mehr als einem halben Dutzend Richtern zu tun haben und der Prozess über Jahre hinweg nicht vorankommt.

Um den – häufig als solchen gar nicht bewussten – Einfluss gerichtlich bestellter Sachverständiger auf den Bauprozess einzugrenzen, fordern manche Baujuristen neue Regeln für den Bauprozess. Die Justizverwaltung hätte es jedoch auch heute schon in der Hand, die Probleme im Zusammenhang mit dem Sachverständigenbeweis und damit auch die Krise des staatlichen Bauprozesses ohne eine einzige Gesetzesänderung in den Griff zu be-kommen. Denn: „Die Regeln müssen nicht verändert, sondern nur angewendet werden“, fordert Koenen.

Weitere Informationen unter www.bauanwaelte.de
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