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Rechtzeitige Unternehmensnachfolge-Planung und Nachfolgeregelung

Fehlende Nachfolgeregelungen gefährden aufgrund erschwerter Finanzierungsoptionen, verschärfter Steuerhürden und mangels geeigneter Nachfolger den gesunden Fortbestand traditionsreicher, deutscher Familienunternehmen.
(PM) Hamburg, 21.03.2014 - Allein in Deutschland sind laut des Instituts für Mittelstandsforschung bis 2014 jährlich rund 22.000 Unternehmen auf der Suche nach einem Nachfolger, zumeist weil sich der geschäftsführende Hauptgesellschafter aus Altersgründen zurückzieht. Nicht selten raubt die Übergabe den Unternehmern den Schlaf, weil knapp 50 Prozent die Phase von durchschnittlich drei Jahren drastisch unterschätzen, und sich eine Übergabe innerhalb von 12 Monaten wünschen.

Vor allem geschäftsführende Gesellschafter, die den Aufbau des eigenen Unternehmens durch mehrere Generationen hindurch verfolgt und begleitet haben, scheuen sich oftmals davor, das Unternehmer an einen Mitarbeiter, einen Konkurrenten, oder gar einen Private-Equity-Investor zu veräußern. Fast jeder zweite Unternehmer bevorzugt eine familieninterne Nachfolge, die aber aus verschiedensten Gründen nur bei jedem dritten Unternehmen zustande kommt.

„Aufgrund der Komplexität einer Unternehmensnachfolge sollte dieses Thema unbedingt frühzeitig angegangen werden,“ erläutert Raoul Richau, Unternehmensberater und Gründer der Beratungsagentur Richau Consulting. „Unabhängig davon wie die Nachfolgeregelung aussehen soll, sie wird nur dann erfolgreich sein, wenn Sie rechtzeitig und detailliert geplant wird.“

Dabei werden viele Gesellschafter traditionsreicher, inhabergeführter Familienunternehmen umdenken müssen, wenn dem eigenen Nachwuchs die Qualifikation, die Erfahrung oder schlichtweg das Interesse fehlt, um das Unternehmen fortzuführen. Das muss aber nicht zwangsweise die Veräußerung des Unternehmens bedeuten.

Denkbar ist auch die Variante, lediglich das Management in die Hände kompetenter Fremdgeschäftsführer zu legen und die Gesellschaftsanteile weiter im Familienbesitz zu halten. Ein Mitspracherecht in Grundsatzfragen kann sich der Gesellschafter auch über die Einrichtung geeigneter Aufsichtsgremien oder die Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge sichern.

Sofern Fremdgeschäftsführer eingesetzt werden sollen, müssen fachliche und menschliche Anforderungsprofile definiert werden, Personalsuche, Verhandlungen und Einarbeitung erfolgen. Dabei kann eine längerfristige, eindeutig geregelte Einbindung des Altgesellschafters sehr hilfreich sein, wovon beide Seiten profitieren: Dem Käufer kommt das Know-how des Verkäufers zu Gute, und der kann sich schrittweise zurückziehen.
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Herr Raoul Richau
Gutruf-Haus, Neuer Wall 10
20354 Hamburg
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ZUM AUTOR
�BER RAOUL RICHAU

Der gebürtige Hamburger Raoul Richau, Jahrgang 1977, studierte Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaft und sammelte von 1999 bis 2007 Erfahrungen als freier Mitarbeiter in namhaften, internationalen Wirtschaftskanzleien, ...
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