Pressemitteilung, 03.08.2006 - 11:59 Uhr
Perspektive Mittelstand
Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers
(PM) , 03.08.2006 - Gesetzliche Klarstellung zur Rentenversicherung selbständiger Gesellschafter-Geschäftsführer in Kraft getretenAm 01.07.2006 ist die gesetzliche Klarstellung zum rentenversicherungsrechtlichen Status von selbständigen Gesellschafter-Geschäftsführern in Kraft getreten (Art. 11 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes, BGBl. vom 30.6.2006 S. 1405). Der Gesetzgeber hat damit auf das umstrittene Urteil des BSG vom 24.11.2005 reagiert (Az. B 12 RA 1/04 R) und die Auffassung der Deutschen Rentenversicherung dazu bestätigt.Nach der gesetzlichen Klarstellung im Haushaltsbegleitgesetz sind selbständige Gesellschafter-Geschäftsführer nur dann rentenversicherungspflichtig, wenn –die Gesellschaft oder der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, dessen Arbeitsentgelt regelmäßig 400 Euro im Monat übersteigt und –die Gesellschaft auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist (Änderungen des § 2 S.1 Nr. 9 Buchst. b) SGB VI und des § 2 S. 4 SGB VI).Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.Herzliche Grüße aus PaderbornIhr rechtsanwalts-TEAM.de Warm & KanzlspergerMartin J. WarmRechtsanwaltFachanwalt für Steuer- und Arbeitsrecht