Das Board of Directors einer englischen Limited (Ltd.) besteht oftmals nur aus einem Director. Er führt die Geschäfte der Ltd. und hat deshalb auch besondere Sorgfaltspflichten im Hinblick auf den Gläubigerschutz einzuhalten.
(PM) Cambridge, 12.04.2011 - Es ist keine gesetzliche Pflicht, zwischen Ltd. und Director ein Anstellungsvertrag zu schließen. Gesellschaftsrechtlich gesehen ist der Director der gesetzliche Vertreter der Ltd. Wenn er zugleich Gesellschafter ist, kann es allerdings aus steuerrechtlicher Sicht vorteilhaft sein, einen Anstellungsvertrag zu schließen, der ein angemessenes Gehalt für den Director vorsieht. Dieses Gehalt mindert den von der Ltd. zu versteuernden Gewinn und kann die Gesamtsteuerbelastung so mindern. (Fischer-Partner.ORG / N. Staub)