Pressemitteilung, 01.07.2012 - 11:23 Uhr
Perspektive Mittelstand
Wichtige Erweiterungen der bestehenden Ermächtigung für die wiederkehrende Prüfung an Turmdrehkranen
Sommer-Veranstaltungen in Cuxhaven: Schweißen an Turmdrehkranen (23.08.2012); Steuerung an Turmdrehkranen (24.08.2012)
(PM) Essen, 01.07.2012 - In der betrieblichen Praxis kommt es häufig beim Transport, Aufbau, Abbau oder Betrieb zu Schäden an der Tragkonstruktion von Turmdrehkranen. Entsprechend den gültigen Bestimmungen (§ 25 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (BGV D6) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muß nach den entsprechenden Reparaturen eine Prüfung nach wesentlicher Änderung durch einen hierfür ermächtigten Sachverständigen durchgeführt werden.Sachverständige, die eine Ermächtigung für die Wiederkehrende Prüfung von Turmdrehkranen erlangt haben, dürfen keine Prüfung nach wesentlicher Änderung an Turmdrehkranen durch- führen. Wesentliche Änderungen sind z. B. Schweißungen an tragenden Teilen von Kranen (siehe hierzu die Durchführungsanweisungen (DA) zu § 25 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (BGV D6). In der betrieblichen Praxis kommt es ebenfalls häufig vor, dass an Turmdrehkranen Eingriffe in die Steuerungen vorgenommen werden. Entsprechend den gültigen Bestimmungen (§ 25 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (BGV D6) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muß nach Eingriffen bzw. Änderungen an Steuerungen von Kranen eine Prüfung nach wesentlicher Änderung durch einen hierfür ermächtigten Sachverständigen durchgeführt werden.Sachverständige, die eine Ermächtigung für die Wiederkehrende Prüfung von Turmdrehkranen erlangt haben, dürfen keine Prüfung nach wesentlicher Änderung an Turmdrehkranen durchführen. Wesentliche Änderungen sind z. B. Veränderung der Antriebe, Verlegung von Steuerständen (siehe hierzu die Durchführungsanweisungen (DA) zu § 25 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (BGV D6)). Dazu gehören auch Eingriffe in die Steuerung z. B. Anbringung einer Arbeitsbereichsbegrenzung, Antikollisionseinrichtung.Durch die erfolgreiche Teilnahme (Prüfung) an diesen Seminaren, kann bei einer bestehenden Ermächtigung für die Wiederkehrende Prüfung von Turmdrehkranen eine Erweiterung auf die Durchführung für die Prüfung nach wesentlicher Änderung für Eingriffe in die Steuerung und beim Schweißen an Turmdrehkranen ausgesprochen werden.Detaillierte Informationen finden Interessierte unter:- www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H020-08-042-2.html- http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H020-08-043-2.html


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Haus der Technik e.V.
Herr Kai Brommann
Hollestraße 1
45127 Essen
+49-201-1803251
kai.brommann@hdt-essen.de
www.hdt-essen.de


ÜBER HAUS DER TECHNIK E.V.

1927 in Essen gegründet, ist das Haus der Technik (HDT) heute nicht nur das älteste, sondern auch eines der führenden unabhängigen Weiterbildungsinstitute für Fach- und Führungskräfte Deutschlands. Rund 15.000 Teilnehmer nutzen jährlich die Einrichtungen in Essen und in den Zweigstellen in Berlin und München. Mit einem breiten Bildungsangebot in Technik, Wirtschaft, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Medizin, Chemie, Bauwesen, Qualitätsmanagement und Umweltschutz konzentriert sich das HDT auf zukunftsweisende Kernbranchen. Mehr als 5.000 Referenten, ausgewählte Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft, vermitteln jeweils Erkenntnisse aus ihren Fachgebieten – aktuell, praxisnah und wissenschaftlich fundiert. Ein eigenes Qualitätsmanagementsystem sorgt für die Einhaltung der hohen Standards wie sie der Wuppertaler Kreis als Bundesverband für betriebliche Weiterbildung von seinen Mitgliedern fordert. Das HDT ist Außeninstitut der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen sowie Kooperationspartner der Universitäten Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen und Münster. Es unterhält zudem enge Kontakte zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen und versteht sich als Forum für den Austausch von Wissen und Erfahrungen.