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Pressemitteilung

ProImmobilia GmbH: Darauf sollten Studierende beim Umzug achten

Gewissenhafte Wohnungsübergaben und ausgereifte Mietverträge
(PM) Göttingen, 13.03.2013 - In weniger als einem Monat ist es wieder soweit: Das Sommersemester beginnt – höchste Zeit für zukünftige Studierende, sich nach einer passenden Studentenwohnung umzusehen bzw. den bevorstehenden Umzug zu planen. Doch wie bewahrt man bei der Wohnungssuche und Umzugsvorbereitung einen kühlen Kopf?

Als Experte rund um die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien weiß Christian Rathei, Geschäftsführer der ProImmobilia Hausverwaltung, worauf es bei einem bevorstehenden Wohnungswechsel ankommt: „Natürlich ist es erst einmal hilfreich einen kompetenten Ansprechpartner wie z.B. die ProImmobilia GmbH bei der Wohnungssuche an seiner Seite zu haben. Mit einem aktuellen Verwaltungsbestand von etwa 8.000 Studentenwohnungen decken wir den bundesweiten Bedarf an studentischem Wohnraum in fast allen Universitätsstädten ab. Rund um den Wohnungs- und Ortswechsel fallen jedoch noch viele weitere Formalitäten an, die es abzuwickeln gilt“, erklärt Rathei.

So müssen unter anderem nicht nur die fristgerechte Kündigung der alten Wohnung in die Wege geleitet und der Umzug samt Transporter und Helfer geplant, sondern auch die Ab- und Anmeldung bei den Einwohnermeldebehörden, der Nachsendeantrag bei der Post und der Telefonanschluss um- oder abgemeldet werden. „Es klingt vielleicht banal, aber das sind tatsächlich Dinge, die im Umzugs- Tohuwabohu regelmäßig untergehen und deren Relevanz vor allem den Studierenden nicht so bewusst ist, die vielleicht gerade zum ersten Mal von zuhause ausziehen.“ Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Anfertigung eines Übergabeprotokolls mit dem neuen Mieter, das beiderseitig unterschrieben werden sollte, um Zählerstände und eventuelle Mängel zu vermerken: „Bei den von uns verwalteten Mietwohnungen gibt es in dieser Hinsicht jedoch überhaupt keine Probleme, weil wir als renommierter Immobilienverwalter auf gewissenhafte Wohnungsübergaben und -abnahmen sowie ausgereifte Mietverträge setzen“, so Rathei.
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