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Pflichtteilsstreit unter Geschwistern – Ausweg Aufrechnung

Klagt ein enterbter Angehöriger seinen Pflichtteil vom Erben ein, kann dieser mit einer zum Nachlass gehörende Darlehensforderung aufrechnen. So entschied es das OLG Hamm im letzten Jahr.
(PM) Hamburg, 08.02.2018 - Die Parteien des Rechtsstreits sind Geschwister. Die Mutter hatte ein Testament errichtet, mit dem sie die Tochter als Alleinerbin einsetzte und den Sohn enterbte. Nach dem Ableben der Mutter machte der Sohn Pflichtteilsansprüche in Höhe von etwa 45.000 Euro gegen seine erbende Schwester geltend.

Diese verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass zum Nachlass auch eine Darlehensforderung gegen den Bruder gehöre und sie insoweit die Aufrechnung erkläre. Tatsächlich hatte der pflichtteilsberechtigte Sohn von seinen Eltern vor langer Zeit ein Darlehen erhalten. Davon seien noch knapp 50.000 Euro nicht zurückgezahlt worden.

Der Bruder, der den Pflichtteil einklagte behauptete im Prozess zwar, dass es sich bei dem Kredit nur um ein Scheingeschäft gehandelt habe, zu dem er damals von der Bank gezwungen worden sei. Das ließ das OLG Hamm jedoch nicht gelten. Immerhin sei die Darlehensvereinbarung sogar beurkundet worden.

Die Richter bejahten zwar grundsätzlich den Pflichtteilsanspruch. Dieser sei jedoch durch die Aufrechnung der Schwester erloschen. Diese habe als Erbin ihrer Mutter auch den Darlehensanspruch geerbt, den sie nun ihrem Bruder entgegenhalten könne.

Pflichtteilsansprüche gehören zu den häufigsten Ursachen für einen Erbstreit. Obwohl sie erbrechtlich nicht so vielschichtig sind wie zum Beispiel Konflikte in einer Erbengemeinschaft, gibt es zahlreiche potentielle Streitpunkte. Dazu gehören insbesondere der Umfang der Auskunftspflicht des Erben, Bewertungsfragen hinsichtlich Immobilien und Unternehmen in der Erbschaft und auch die Berücksichtigung lebzeitiger Vermögensverschiebungen für die Berechnung des Pflichtteils.

Hintergrundinfromationen zum Einklagen des Pflichtteils finden Interessierte hier: www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/erbrecht-erbschaft-testament/pflichtteil-enterbung-beratung-und-vertretung/pflichtteil-durchsetzung-von-pflichtteilsanspruechen-bei-enterbung.html.
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