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Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

microPLAN informiert und berät zum Thema Datenschutz
(PM) Emsdetten, 09.06.2016 - In nur etwa zwei Jahren muss die komplette Datenschutzorganisation auf EU-Recht umgestellt sein. Je früher Unternehmen damit beginnen, desto schneller kann sich das Unternehmen auf diesen Änderungsprozess einstellen.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt Bestellung, Stellung im Unternehmen und Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor. Somit tritt eine europaweite geltende Pflicht in Kraft, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Diese Regelung gilt für Unternehmen, die mit dem Umgang von sensiblen Daten (Daten die dem Amts- und Berufsgeheimnis unterliegen) betroffen sind.

Datenschutzbeauftragte betreuen und pflegen das Datenschutzmanagement und sichern die Kontrolle der Wirksamkeit sowie die Weiterentwicklung des Datenschutzes im Unternehmen. Dazu gehören auch die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter. Daher empfiehlt sich nicht nur eine frühzeitige Planung, sondern prüft auch eine datenschutzrechtliche Umsetzung in Unternehmen.

Bei Fragen rund um das Thema Datenschutz steht der Datenschutzauditor und - beauftragten Guido Bakenecker (per Telefon: 02572 / 9365 - 0 oder per E-Mail: bakenecker@microplan.de) gerne zur Verfügung.
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