Pressemitteilung, 25.04.2013 - 09:01 Uhr
Perspektive Mittelstand
Alles oder nichts – Patent mit einheitlicher Wirkung birgt Risiken
2014 kommt das neue EU-Patent: Das Patent selbst wird bei einem EU-weiten Schutz günstiger, doch bei einem Patentrechtsstreit drohen sehr hohe Kosten
(PM) Stadland-Seefeld, 25.04.2013 - Europa will für Erfinder aus der ganzen Welt attraktiver werden. Ab Frühjahr 2014 soll ein Patentsystem mit einheitlicher Wirkung die Rechtssicherheit innerhalb der EU erhöhen und den Schutz von Erfindungen insbesondere für KMU erleichtern. Zusammen mit der geplanten Zentralisierung des Gerichtssystems soll die Neuregelung zu einem effizienteren Verfahren und niedrigeren Kosten für Anmelder führen. Das neue System birgt jedoch durchaus Risiken. Eine Patentrechtsschutzversicherung kann vor Schadensersatzklagen schützen und helfen, eigene Ansprüche im Fall einer juristischen Auseinandersetzung geltend zu machen. Grundsätzlich handelt es sich bei dem neuen Patent mit einheitlicher Wirkung um ein zusätzliches Instrument. Das heißt, ein nationales oder ein Europäisches Patent, das für beliebig viele der 36 Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) Gültigkeit besitzt, kann auch weiterhin beantragt werden. Der Unterschied zwischen den beiden europäischen Systemen ist folgender: Das bisherige europäische Patentbündel gilt nicht automatisch für alle EPÜ-Vertragsstaaten. Es muss vielmehr in jedem Mitgliedstaat, in dem es gelten soll, validiert werden. Dadurch entstehen bereits im Vorfeld erhebliche Übersetzungs- und Anwaltskosten. Hinzu kommen Anmelde- und Prüfgebühren sowie die jährlich steigende Pauschale, die entrichtet werden muss, um den Schutz zu verlängern. Risikofaktor Gerichtskosten Hier scheint das EU-Patent mit einheitlicher Wirkung erhebliche Vorteile zu bringen. „Sobald das neue System voll funktionsfähig ist, könnte ein EU-Patent nur noch 4.724 Euro kosten, weit weniger als die heute üblichen 36.000 Euro“, ließ das Europäische Parlament nach der entscheidenden Abstimmung Mitte Dezember vergangenen Jahres verlauten. Das gilt jedoch nur für den Erwerb des Schutzes. „Bei Patentstreitigkeiten wird die Rechtslage komplexer und die Prozesse vor dem neuen EU-Patentgericht (EEUPG), das dafür geschaffen werden soll, dauern länger“, sagt der Patentrechtsexperte Alexander Harguth von der Kanzlei McDermott Will & Emery.Obwohl das EU-Patent für Unternehmer zunächst den größtmöglichen Schutz bietet, kann es jederzeit von Wettbewerbern angegriffen werden. Im Extremfall könnte man die Rechte an seinen Entwicklungen auch auf einen Schlag in allen Ländern verlieren. Wie teuer die juristischen Auseinandersetzungen dadurch werden, ist noch unklar. EU-weite Patentrechtsschutzversicherung kann Abhilfe schaffen„Kleine und mittelständische Unternehmen werden beispielsweise die Ausgaben im Fall von Schadensersatzansprüchen nicht aus der Portokasse zahlen können“, meint Jürgen Friedrich, Geschäftsführer der Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutzversicherung Vertriebsgesellschaft mbH (GMP). Auch Andreas Haberl, der bei Preu Bohlig & Partner große und mittelständische Unternehmen im Gewerblichen Rechtsschutz berät, ist überzeugt: „Es bleibt deutlich günstiger, in Deutschland ein rein nationales Patent durchzusetzen oder zu verteidigen.“Eine Gefahr beim EU-Patent ist auch, dass nicht nur Mitbewerber aus Deutschland, sondern aus allen teilnehmenden Staaten auf eine Erfindung aufmerksam werden. „Dadurch werden Klagen und Plagiate in Zukunft wohl häufiger. Es geht also um eine Risikoabwägung für den Anmelder“, so die Einschätzung von Friedrich. Da die meisten deutschen Unternehmen ihre Produkte in andere europäische Länder exportieren und sie dementsprechend auch dort vor Plagiaten schützen müssen, ist eine Nichtanmeldung kein Ausweg aus dem Dilemma. Gerade für KMU und Einzelpersonen kann eine ergänzende Patentrechtsschutzversicherung hier zusätzliche Sicherheit schaffen: „Mit dieser Rückendeckung können selbst kleinere Betriebe einen Angriff einigermaßen unbeschadet überstehen und haben die Möglichkeit, auch einem Größeren zu zeigen, dass sie vor einer Konfrontation nicht zurückschrecken“, erklärt der Versicherungsexperte. Für wen macht das neue Patent Sinn?Das bisherige Anmelde- und Prüfungsverfahren bleibt auch für das neue System gültig: Bevor das Europäische Patent erteilt wird, muss geprüft werden, ob die Anmeldung den Erfordernissen für Patentierbarkeit genügen. Ist das Patent erteilt, kann der Erfinder bis zu einem Monat danach beantragen, dass das Europäische Patent eine einheitliche Wirkung in der EU haben soll. Je nach Absatzmarkt muss ein Unternehmer abwägen, welches Instrument in seinem Fall das Beste ist. „Wenn eine Erfindung zusätzlich zur deutschen Anmeldung nur in wenigen Staaten geschützt werden soll, weil ihre Durchsetzung nur dort in Betracht kommt, können nach wie vor Einzelanmeldungen in den jeweiligen Ländern sinnvoll sein. Sofern ein breiter regionaler Schutz angestrebt wird, liegt es nahe, ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung anzumelden“, erläutert Alexander Harguth.


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ÜBER GMP GESELLSCHAFT FÜR MARKEN- UND PATENTRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH

Die GMP Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutzversicherung Vertriebsgesellschaft mbH wurde 2007 gegründet und ging Anfang 2008 als bislang einziger Anbieter mit einer Rechtsschutzversicherung für Erfinder und Patentinhaber auf den Markt. Das Versicherungskonzept, welches GMP gemeinsam mit der Neuen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (NRV) entwickelte, deckt die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Patentrecht, Urheber- und Markenrecht, Geschmacksmuster- sowie Gebrauchsmusterrecht ab. Versichert werden die Abwehr und Geltendmachung von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen. Von der Versicherung eingeschlossen sind alle bereits bestehenden und zukünftigen Rechte, die beim Deutschen Patent & Markenamt (DPMA) angemeldet sind, ebenso europäische Patente und internationale Anmeldungen, soweit sie beim DPMA eingetragen sind.