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Offshore-Gesellschaften zur Haftungsbeschränkung und Steueroptimierung

(PM) Hamburg, 07.06.2012 - Offshore-Gesellschaften sind ein vielfach unterschätztes Instrument zur effektiven Steuer- und Haftungsbeschränkung. Vor allem im Verbund mit einer Verwaltung durch Fremdgeschäftsführer und Treuhandgesellschafter genießen die wirtschaftlichen Eigentümer von Offshore-Gesellschaften häufig ein größtmögliches Maß an Steuervorteilen und Haftungsbeschränkung, effektivem Vermögensschutz und weitreichender Anonymität bei gleichzeitigem Verzicht auf Verwaltungsbürokratie.

Eine „Offshore-Firma“, häufig auch „International Business Company“ genannt, bezeichnet eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und entspricht damit weitgehend dem deutschen Begriff der Kapitalgesellschaft, ohne dabei eine konkrete Rechtsform zu bezeichnen. Offshore-Gesellschaften unterliegen regelmäßig einer Gerichtsbarkeit, deren Steuerpolitik die Gesellschaft stark begünstigt, die Geschäftstätigkeit jedoch nur außerhalb des Gründungslandes gestattet, das den Geschäftssitz beherbergt. Dabei darf die Offshore-Gesellschaft regelmäßig im Gründungsland Bankkonten unterhalten, ortsansässige Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Treuhandgesellschaften mandatieren und im Gründungsland die Buchhaltung führen lassen.

„Die Anwendungsmöglichkeiten für Offshore-Gesellschaften sind vielfältig, weil sie zumeist Steuervorteile mit effektiver Haftungsbeschränkung und schlanken Verwaltungsstrukturen kombinieren und damit grundsätzlich die schnelle, kostengünstige und unbürokratische Aufnahme einer Verwaltungs-, Geschäfts- oder Beratungstätigkeit ermöglichen,“ erläutert Raoul Richau, Unternehmensberater und Inhaber von Richau Consulting. „Davon profitieren Fabrikanten, Dienstleister, Import-Export-Händler und Finanzmakler ebenso wie gewerbliche oder private Vermögensverwalter.“

Offshore-Gesellschaften sind häufig von Einkommens-, Gewerbe- und Körperschaftssteuern befreit oder genießen zumindest weitreichende Steuervorteile durch sehr geringe Steuersätze oder eine Pauschalbesteuerung. Damit eignen sie sich vor allem zur Verwaltung gewerblicher oder privater Vermögenswerte und Beteiligungen.

Die wirksame Haftungsbeschränkung einer Offshore-Gesellschaft verhindert bei einer Insolvenz im Regelfall den Durchgriff auf die private Vermögensmasse des Gesellschafters. Damit eignen sich Offshore-Gesellschaften besonders für riskante Startup- oder Joint-Venture-Projekte oder für einen unternehmerischen Neubeginn nach einer erfolgreichen Sanierung, wenn eine wirksame Haftungs- und Risikominimierung für den Unternehmer im Vordergrund steht.

Zudem genießt derjenige Gesellschafter, der seine Vermögenswerte und Beteiligungen nicht im Privateigentum hält, einen weitreichenden Vertraulichkeitsschutz gegenüber Dritten. Diese Vorteile gelten besonders dann, wenn angestellte Fremdgeschäftsführer die Verwaltung übernehmen und die Gesellschaftsanteile respektive Aktien von bevollmächtigten Treuhandgesellschaftern gehalten werden.

Besondere Vorteile bieten sich auch bei der Verwaltung von Familienvermögen und Erbmassen: Da eine Gesellschaft als juristische Person im Gegensatz zur natürlichen Person grundsätzlich eine unbegrenzte Lebensdauer hat, eignet sie sich zur steueroptimierten Verwaltung von Familienvermögen und kann, insbesondere wenn die Gesellschaftsstrukturen mit einem Treuhandfonds oder einer Stiftung kombiniert werden, einen steueroptimierten Generationswechsel gewährleisten.

Außerdem eigenen sich Offshore-Gesellschaften hervorragend als Verwaltungsholdings und Beteiligungsgesellschaften. Sie erlauben die Ausübung der gesellschaftsrechtlichen Kontrolle über die Tochtergesellschaften, die steuerfreie Ausschüttung von Dividenden an die Muttergesellschaft und die steueroptimierte Nutzung der Schulden einer Tochtergesellschaft. Zudem kann bei der Veräußerung von Tochtergesellschaften oder der Einräumung von Beteiligungen die Besteuerung der entsprechenden Veräußerungserlöse unter Umständen vermieden werden.

Um all diese Vorteile vor dem Hintergrund der eigenen Bedürfnisse effektiv ausschöpfen zu können, sind viele Faktoren zu berücksichtigen: Die Entscheidung über Gründungsland, Rechtsform und Kapitalausstattung, die Gestaltung von Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführer-Anstellungsverträgen, Treuhandvereinbarungen und Handlungsvollmachten, die Gründung, Anmeldung und Eintragung der Gesellschaft am Geschäftssitz, die Eröffnung von Bankkonten sowie die Erledigung von Buchhaltung, Bilanzierung, Abschlusserstellung und Steuererklärung durch eine am Geschäftssitz ansässige und mit den nationalen Regelungen vertraute Steuerkanzlei. Wer eine maßgeschneiderte Lösung erwartet, welche die individuelle Umstände berücksichtigt und den eigenen Erwartungen ausreichend Rechnung trägt, der sollte vom Erwerb einer nur wenige hundert Euro teuren Limited zum Pauschalpaketpreis mit unbekanntem, exotisch klingenden Geschäftssitz Abstand nehmen und einer kompetenten, individuellen Beratung den Vorzug geben.
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Herr Raoul Richau
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ZUM AUTOR
�BER RAOUL RICHAU

Der gebürtige Hamburger Raoul Richau, Jahrgang 1977, studierte Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaft und sammelte von 1999 bis 2007 Erfahrungen als freier Mitarbeiter in namhaften, internationalen Wirtschaftskanzleien, ...
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