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Ökologisch nachteilige Einweggetränke im Vormarsch - Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf

(PM) , 01.09.2006 - Vorabmeldung des Magazins NeueNachricht, www.ne-na.de, bei Quellen-Nennung zur Veröffentlichung frei. Von Gunnar Sohn Berlin, www.ne-na.de - Die Entwicklung im Getränkemarkt nach der Einführung der Pfandpflicht habe nach Ansicht der Bundesregierung www.bundesregierung.de die Lenkungswirkung der Pfandpflicht bestätigt. Dies gelte besonders im Hinblick auf die Stabilisierung bestehender Mehrwegsysteme, die in den Jahren vor der Einführung der Pfandpflicht zunehmend vom Markt verdrängt worden waren. „Der Verordnungsgeber überlässt die konkrete Umsetzung der Pfandpflicht, wie auch anderer Maßnahmen der Produktverantwortung, der Wirtschaft. Die betroffenen Wirtschaftskreise haben die Umsetzung der Pfandregelung sehr spät in Angriff genommen. Dies darf jedoch nach Auffassung der Bundesregierung nicht dazu führen, dass Produktverantwortung auf staatliche Stellen zurück verlagert wird“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE www.linksfraktion.de. Nach Ansicht von Experten aus Handel und Industrie mehren sich allerdings die Anzeichen für einen rapiden Rückgang der Mehrweggetränke in den Regalen der Supermärkte. Selbst aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Zahlenwerk für 2004 gehe hervor, dass sich in allen Getränkesegmenten eine negative Entwicklung für Mehrweg im Vergleich zum Vorjahr abzeichnet. Und hier hinke der Gesetzgeber mit seiner Statistik über zwei Jahre zurück. Die richtigen Einbrüche verzeichne der Handel für 2005 und 2006. So befürchten die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke www.wafg-online.de (wafg) und auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten www.ngg.net (NGG) eine massive Auslistung von Mehrweg, da mit der Konzentration auf Einweggebinde Lagerhaltungs- und Sortierkosten reduziert werden können. Das von der Bundesregierung eingeführte Pflichtpfand entwickle sich in der jetzigen Ausgestaltung zu einem Bumerang: So erklärte die wafg in einer Presseerklärung, das zum 1. Mai 2006 gestartete nationale Rücknahmesystem für bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen beschleunige den Verpackungstrend in Richtung Einweg – vor allen Dingen bei den alkoholfreien Getränken. Die Mehrwegquote bei alkoholfreien Getränken sei seit Ende 2002 von 51,8 Prozent auf nur noch 41,8 Prozent im Jahr 2005 zurückgegangen. Bereits im Vorgriff auf das einheitliche Einweg-Rücknahmesystem ab Mai 2006 hätten sowohl der Lebensmitteleinzelhandel, vor allem aber die Discounter, alkoholfreie Getränke in Einweg großflächig wieder eingelistet und ihr Einweg-Sortiment kontinuierlich weiter ausgebaut. Diese Entwicklung habe sich nach Erkenntnissen der Packmittelindustrie in den vergangenen Monaten sogar noch verstärkt: „Ablesbar ist das an der enorm gestiegenen Nachfrage für Einwegverpackungen bei den Abfüllern. Die Produktionszahlen schießen hier nach oben und haben die Produktionsmengen von Mehrwegbehältern schon klar in den Schatten gestellt“, so ein Vertreter der Konsumgüterindustrie. Die Gründe für den Einwegboom hat die wafg analysiert: Getränke-Einwegverpackungen verursachten bis zu 70 Prozent weniger Prozesskosten im Handel als Mehrwegsysteme. Einweggetränke mit ihren leichten Umverpackungen seien für den Verbraucher einfacher zu handhaben als Mehrwegkästen. Die Verkaufspreise für Einweg im Handel seien deutlich geringer als für Mehrweg. Der Kunde erhalte bei jedem Kauf eine neue Verpackung ohne die typischen Gebrauchsspuren einer wiederverwendbaren Mehrwegflasche. Kritik äußerten Insider der Getränkebranche auch an den ungenügenden Rücknahmesystemen für Einweggetränke, die zu einem hohen Pfandschwund führen würden und vor allen Dingen den Discountern erhebliche Gewinne (Pfandschlupf) einbrächten: „Die Pfandboykotteure haben sich zu den größten Pfandprofiteuren entwickelt“, sagt ein Verpackungsexperte. Bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung habe leider die Bundesregierung auf die Einrichtung einer unabhängigen staatlichen Pfand-Clearingstelle, beispielsweise durch die Einrichtung einer „beliehenen Stelle“, verzichtet. Die Hoheit über die neu geschaffene Clearingstelle liege bei der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH und wurde dem Lebensmittelhandel sowie der Ernährungsindustrie überlassen. Da habe man den Bock zum Gärtner gemacht. Das müsse der Gesetzgeber schleunigst korrigieren. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale, der Gewerkschaft NGG und der Unternehmensberatung Roland Berger nutzen Handel und Lebensmittelindustrie den dort anfallenden so genannten Pfandschlupf, um ihre Einwegsysteme intern zu subventionieren . Der Begriff Pfandschlupf beschreibt zusätzliche Einnahmen, die sich daraus ergeben, dass ein Teil der bepfandeten Getränke-Einwegverpackungen von den Kunden nicht zurück in die Verkaufsstellen gebracht werden. Die Unternehmensberatung Roland Berger ist wie die Gewerkschaft NGG der Auffassung, dass Handel und Abfüller die Einnahmen aus dem Pfandschlupf nutzen, um sich Wettbewerbsvorteile gegenüber Mehrwegsystemen zu verschaffen. Derzeit sieht die Bundesregierung allerdings keinen Handlungsbedarf. Auf die Frage der Bundestagsfraktion DIE LINKE, ob Erkenntnisse vorliegen, dass nach dem 1. Mai vom Handel verstärkt Einweg gelistet wurde, antwortet die Bundesregierung, dass ihr diesbezüglich keine belastbaren Daten und Ergebnisse vorliegen. Und auch das Problem des horrenden Gewinns über nicht eingelöste Pfandbeträge bereitet der Großen Koalitionen keine Kopfzerbrechen: „Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über die Höhe des Pfandschlupfs. Sie betrachtet dies als eine Angelegenheit der Wirtschaft“.
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