Prodefacto Forderungsmanagement GmbH versuchte Ende 2010 mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Verbraucherdienst e.V. weitere Berichterstattungen im Internet zu verhindern.
(PM) Essen, 24.03.2011 - Trotz eines seriös anmutenden Internetauftritts hatte Verbraucherdienst e.V. hinlänglich Anlass die Ursprungsgläubiger des Inkassounternehmens Prodefacto GmbH und deren Forderungen in Frage zu stellen. Die Essener Verbraucherschützer berichten regelmäßig per Pressemitteilungen über die Ergebnisse der Vereinsarbeit. Unternehmen, gleich welcher Branche, die immer wieder durch negatives Geschäftsgebaren auffallen, werden von Verbraucherdienst e.V. beim Namen genannt, um Konsumenten zu informieren und sensibilisieren. Vor diesem Sachverhalt erwirkte die Prodefacto GmbH eine einstweilige Verfügung gegen Verbraucherdienst e.V., um weitere wahrheitsgemäße Berichterstattung in Bezug auf verschiedene Auffälligkeiten zu verhindern. Der Verein sah keinen Grund nicht weiterhin Verbraucher präventiv zu informieren und legte Einspruch ein. In Hamburg fand eine entsprechende Verhandlung statt. Die einstweilige Verfügung der Prodefacto wurde, wie die Verfügungen von anderen, in diesem Zusammenhang entsprechend bekannten Inkassounternehmen gegen Verbraucherdienst auch, gekippt.
Das Urteil zugunsten des Verbraucherdienst e.V. steht auf der Webseite des Vereins als PDF-Datei zur Verfügung unter www.verbraucherdienst.com/cms_upload/Prodefacto_Urteil_Hamburg.pdf
Verbraucherdien§t e.V. betreibt aktiven Verbraucherschutz – und der beginnt dort, wo noch kein Schaden entstanden ist. Aus diesem Grund wird der Verein auch weiterhin Berichte veröffentlichen mit Zahlen, Fakten und Hintergründen aus der täglichen Vereinsarbeit.