(PM) Ottendorf-Okrilla, 14.04.2011 - Der Klimawandeln ist nicht mehr wegzudiskutieren. Egal, ob wir das glauben wollen oder nicht! Es stürmt häufiger und stärker. So ist im Vergleich zu den 50 Jahren ein sehr starker Anstieg der Schadensfälle und Schadenshöhe durch Stürme zu verzeichnen. So beschränken sich schwere Stürme und extreme Wetterereignisse nicht mehr nur auf Küstengebiete, sondern auch auf Gebiete im Landesinneren. Diese Tatsache hat besonders Auswirkungen auf das Dachdeckerhandwerk. Damit rücken ganz neue Anforderungen bezüglich der Sturmsicherheit ins Licht. Auch die Versicherungsgesellschaften haben durch extreme Wetterereignisse in den vergangenen Jahren vermehrt Sturmschäden begleichen müssen, was dann folglich zu Beitragsanpassungen führt. Solche schweren Sturm- und Orkantiefs werden auch zukünftig aufgrund des Klimawandels die Anzahl der Dachschäden steigen lassen. Starke Stürme und orkanartige Böen stellen mittlerweile hohe Anforderungen an unsere Dächer. Ähnlich wie bei einer Oberseite einer Flugzeugtragfläche muss die Luftströmung über ein Dach oder um ein Gebäude herum geführt werden, was ein schnelleres Vorbeiströmen der Luftmassen zur Folge hat und somit einen Unterdruck, den Windsog, erzeugt.
Der Dachdeckerverband hat daher ab März 2011 neue Regeln zur Sturmsicherung von Dächern festgelegt. Wie und in welchen Abständen gesichert werden muss, hängt neben der geografischen Lage, der Höhe, der Größe, der Form und dem Standort des Gebäudes, auch von der Dachform und der Neigung des Daches ab. Die Art und Form der Sturmsicherung hängt dabei aber in erster Linie von der Dacheindeckung ab. Die neuen Fachregeln gehen dabei weit über das bisherige Regelwerk hinaus. Selbst für niedrige und kleine Gebäude in relativ sturmsicherer Lage sind jetzt Sturmsicherungen zwingend vorgeschrieben. Diese neuen Anforderungen der Sturmsicherung werden vermutlich nicht immer voll umgesetzt, da sie sehr zeitaufwendig sind und damit auch teuer werden. Deshalb ist als Hauseigentümer bei einer Dachneudeckung auf eine fachgerechte Ausführung der Sturmsicherung zu achten, da im Schadensfall evtl. der Versicherungsschutz nicht greifen könnte.