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Pressemitteilung

Nach dem EuGH-Urteil zur doppelten Besteuerung: Begünstigtes Betriebsvermögen senkt Erbschaftsteuer

(PM) , 19.03.2009 - NÜRNBERG - Wer seinen späteren Erben hohe Erbschaftsteuer ersparen möchte, sollte vorhandenes Kapital in Betriebsvermögen umwidmen. Dies wird seit Anfang dieses Jahres auch in Deutschland bei der Berechnung der Erbschaftsteuer gegenüber Barvermögen deutlich begünstigt. Darauf weist der Nürnberger Steuerberater Prof. Dr. Helmut Bräuer (www.pbu-partner.de) hin. Wenn hingegen das Vermögen bei Banken in mehreren Staaten angelegt ist, droht den Erben im Fall des Nachlasses sogar die doppelte Versteuerung.

In dem jüngst vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschiedenen Fall hatte eine Deutsche Kapitalvermögen geerbt, das zum Teil bei einer spanischen, zum anderen Teil bei einer deutschen Bank angelegt war. Der spanische Staat hat das in Spanien angelegte Erbe gemäß eigenem Recht besteuert. Die deutschen Behörden verlangten Erbschaftsteuer sowohl auf das deutsche als auch das spanische Kapitalvermögen, weil nach deutschem Recht der Wohnsitz der Erben ausschlaggebend dafür ist, wo die Erbschaftsteuer für das gesamte Erbe abzuführen ist.

Der EuGH hat entschieden, dass trotz der doppelten Besteuerung diese unterschiedlichen Regelungen nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen. "Die Mitgliedstaaten sind beim gegenwärtigen Entwicklungsstand des Gemeinschaftsrechts nicht verpflichtet, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden", so Prof. Bräuer.

Die daraus resultierende doppelte Belastung des Erben lässt sich vermeiden, wenn die Erblasser ihr Vermögen in Ländern wie Österreich und Portugal anlegen, wo keine Erbschaftsteuer erhoben wird. Aber auch in Deutschland und Spanien kann gespart werden: Wird das Vermögen in Betriebsvermögen umgewidmet, erfolgt bei der Berechnung der Erbschaftsteuer sowohl in Spanien als auch in Deutschland ein Bewertungsabschlag. Durch diese Begünstigung kann die Besteuerung deutlich vermindert und je nach Höhe des Erbes auch ganz ausgeschlossen werden.

Prof. Bräuer, Unruh & Partner
Steuerberater, Rechtsanwalt, vereid. Buchprüfer
Erlenstegenstraße 28
90491 Nürnberg
Telefon (0911) 2550885-11
Telefax (0911) 2550885-20
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