(PM) Heidelberg, 05.04.2011 - Sie hatte sich beharrlich geweigert, offenzulegen, was sie für eine nicht einmal einstündige Beratung bekommen hat. Aber nach einer rechtskräftigen Prozessniederlage blieb der BBBank nichts anderes übrig, als die Karten auf den Tisch zu legen. Rund 4.400 € hat das Karlsruher Kreditinstitut bis heute dafür erhalten, dass sie einem Rentner empfahl, 65.000 € seiner Altersvorsorge in zwei Aktienfonds und einen Lebensversicherungsfonds zu investieren.
Für den Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel, der den Bankkunden vertritt, wirft dies auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit auf: „Was die Bank hier in nicht einmal einer Stunde bekommen hat, verdienen viele nicht mit einem Monat harter Arbeit und es geht zu Lasten der Altersvorsorge meines Mandanten. Dass die Bank dies nicht offenlegen wollte, kann ich schon nachvollziehen.“ Doch rechtlich ist die Bank zu solchen Auskünften verpflichtet, auch wenn sie ihren Kunden damit die Beweise dafür liefern muss, möglicher Weise selbst unredlich gehandelt zu haben, stellt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht fest.
Bei seinem Mandanten bedurfte es erst eines Gerichtsverfahrens, das die BBBank in erster Instanz verlor. Sie ging in die Berufung, nahm diese aber zurück, nachdem ihr das Landgericht die Aussichtslosigkeit ihrer Verweigerungshaltung vor Augen geführt
hatte.
Anwalt Nittel und sein Mandant prüfen jetzt, ob es in die zweite Runde geht. „Für meinen Mandanten war es überraschend, dass und in welcher Höhe die Bank hinter seinem Rücken Provisionen kassiert hat. Sie wäre verpflichtet gewesen, ihn über diese Kick-backs bereits im Beratungsgespräch aufzuklären. Hat sie das nicht getan, muss sie meinem Mandanten die entstandenen Verluste ersetzen.“