NRW: Weiterhin keine Kopftücher an Schulen
(PM) , 07.06.2007 - (DCRS/IH) Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wies am heutigen Dienstag die Klage einer Duisburger Muslimin ab und bestätigte damit das seit einem Jahr geltende Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen. Die Einstellung einer 28-jährigen Muslimin als Beamtin auf Probe als Lehrerin an einer Schule war abgelehnt worden, mit der Begründung, dass sie mit dem Tragen eines Kopftuches ein religiöses Bekenntnis, in diesem Fall zum Islam, abgebe. Damit verstoße sie gegen das Neutralitätsgebot an den Schulen. Dies bestätigte nun das Verwaltungsgericht in Düsseldorf, Aktenzeichen 2 K 26225/06. Von dem Neutralitätsgebot sind auch jüdische Kopfbedeckungen und die ... www.dcrs.de/news/1111/69.html
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