(PM) Borken, 15.02.2012 - In früheren Zeiten gab es kaum technische Hilfsmittel für den Räum- und Streudienst. Das Bild, in dem Bauhofmitarbeiter bei eisiger Kälte schwarze Asche von der Ladefläche eines Transporters auf die Straße schaufelten, ist heute nur noch älteren Generationen. Die ersten technischen Hilfsmittel gab es vor ca. 50 Jahren. Dies waren seitlich am LKW montierte Drehteller.
Das Gesetz klärt eindeutig, in welchem Umfang der Winterdienst zu erfolgen hat. So gehört es zu den Pflichten eines Hauseigentümers, im Hauseingangsbereich und auf dem Fußweg einen 1 bis 1,20 Meter breiten Streifen schneefrei zu halten sowie die Wege zu Mülltonnen und Parkplätzen (hier reicht die Hälfte der Breite). Weiterhin muss bei Rutschgefahr in diesen Bereichen gestreut werden. Die städtischen Ortssatzungen besagen, dass der Winterdienst von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu tätigen ist, an Sonn- und Feiertagen kann der Winterdienst auch bis zu zwei Stunden später beginnen. Fast alle Gemeinden haben die Reinigungspflicht den Grundstückseigentümern auferlegt, die diese wiederum an die Mieter weitergeben. Wer der Schneeräumungspflicht nicht nachkommt, muss mit hohen Strafen rechnen. Der Vermieter kann auch einen Winterdienst beauftragen und die Kosten im Mietvertrag auf die Mieter umlegen. Die Beauftragung eines Winterdienstes hat auch haftungsrechtliche Vorteile. So können Passanten und Hausbewohner bei einem Unfall wegen Glätte Schadensersatz vom Winterdienst fordern. Gerade wegen dieser Möglichkeit ist es sicherer, die Schnee- und Eisbeseitigung an ein professionelles Unternehmen zu übertragen und somit Zeit sparen und sich vor einem finanziellen Schaden abzusichern. Die Novellierung des Straßenreinigungsgesetzes ist die Folge des vergangenen, extremen Winters, als die Straßen und Gehwege wochenlang völlig vereist waren und es zu Hunderten von Unfällen kam. Der bisherige Gesetzentwurf des Senats sah lediglich eine Strafe von bis zu 10.000 Euro vor. Die Koalition hat das neue Straßenreinigungsgesetz zum Winterdienst noch einmal verschärft. Wer nun gegen die Pflicht zu räumen verstößt, wird mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro belegt.
Bis zur heutigen Zeit hat sich viel im Bereich des Winterdienstes getan. Ob Anbaugeräte wie bei-spielsweise Schneeschilder oder hydraulische Streugeräte für Gabelstapler, Radlader oder andere Trägerfahrzeuge oder aber auch Kehrmaschinen und Schneefräsen für den Handbetrieb, welche meist von einem 4-Takt-Motor angetrieben werden und den Schnee aufnehmen und diesen dann 10-15 Meter weiter zur Seite auswerfen, erleichtern heutzutage das müßige Räumen von Schnee und Eis.
Sehr beliebt bei Privat- und Geschäftskunden, sind die Geräte für den Handbetrieb. Die Produktpalette geht hier über Schneeschaufeln mit Rollen, Streuwagen, widerstandsfähige Streugutbehälter, Kehrmaschinen welche auch für den Ganzjahreseinsatz genutzt werden können bis hin zu Transportwagen mit angebautem Schneeschild.
Die Firma DD Profishop hat sich auf Produkte für einen mühelosen Winterdienst spezialisiert. Auf der Internetseite
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