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Pressemitteilung

Mit S-HOAI Zahlungsziel vereinbaren

Das Europäische Parlament hat sich am 20. Oktober 2010 für eine Neufassung der Richtlinie 2000/35/EG gegen den Zahlungsverzug ausgesprochen. Architekten und Ingenieure sollten bei jedem neuen Vertrag darauf achten, ein Zahlungsziel zu vereinbaren.
(PM) Wuppertal, 05.05.2011 - Das Europäische Parlament hat sich am 20. Oktober 2010 für eine Neufassung der Richtlinie 2000/35/EG gegen den Zahlungsverzug ausgesprochen. Architekten und Ingenieure sollten bei jedem neuen Vertrag darauf achten, ein Zahlungsziel zu vereinbaren. Die Wuppertaler KOBOLD Management Systeme bietet mit der Software zur Honorarberechnung und Honorarabrechnung S-HOAI die Möglichkeit, das Zahlungsziel in den Projekt-Stammdaten zu hinterlegen. Durch eine Eingabe in der Variable „Fälligkeitsdatum“ errechnet S-HOAI das Datum gemäß den Projektvorgaben und gibt das Fälligkeitsdatum auf der Rechnung aus. Um den Rechtsvorschriften einer ordentlichen Rechnung nachzukommen müssen die Planer auf jeder Rechnung die Fälligkeit als Datum ausweisen. Die Formulierung „zahlen Sie innerhalb von 14 Tagen“ ist nicht ausreichend.

Die Neufassung der Richtlinie, die kleine und mittelständische Unternehmer sowie Handwerker vor dem Zahlungsverzug schützen soll, enthält jedoch kritische Punkte für Architekten und Ingenieure. So können unter anderem Behörden ihr Zahlungsziel für Waren- und Dienstleistungen von 30 Tagen auf 60 Tage verlängern. Unternehmen müssen ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen bezahlen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Des Weiteren soll geregelt werden, dass die Abnahme spätestens nach 30 Kalendertagen nach Fertigstellung des Werkes eintritt, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden und dies ist nicht grob nachteilig für den Gläubiger. Bisher galt in Deutschland das BGB. Darin ist geregelt, dass Rechnungen automatisch nach 30 Tagen fällig gestellt werden. Die Neufassung der Richtlinie bedeutet daher eine Verlängerung des Zahlungsziels. Treten Abnahmen erst nach 30 Tagen ein, können Architekten und Ingenieure bis zu 90 Tage auf ihr Geld warten.

Mit S-HOAI stellt der Planer sicher, dass er seine Honorare im Rahmen der Möglichkeiten voll ausgeschöpft hat und Be- und Abrechnungen rechtssicher sind. Das System verwaltet alle Honoraransätze und der Anwender stellt damit während der Projektlaufzeit seine Akonto-, Teil- und Schlussrechnungen.

Mehr unter www.kbld.de
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