Die neue Kalkulationssoftware nextbau beherrscht die VOB-konforme Ausgleichsberechnung und kann so das mühevolle Stellen von Einzelnachweisen für Nachträge ersparen.
(PM) Weimar, 29.02.2012 - Kaum ein Bauvorhaben ohne Nachträge. Denn wo gebaut wird, kommt es zu Änderungen und Abweichungen. Doch die Freude des Bauunternehmers an der berechtigten Nachforderung wird allzu schnell getrübt. Denn das Ausarbeiten von Einzelnachweisen für Nachträge ist knifflig und zeitraubend.
Außerdem hat die Nachforderung nur Aussicht auf Erfolg, wenn anhand einer ordnungsgemäßen Ur-Kalkulation nachgewiesen werden kann, dass sie preislich angemessen ist. Bauchgefühl und Erfahrung können trefflich zum Erfolg von Angeboten beitragen. Doch wer fix Marktpreise angesetzt hat, tut sich schwer beim geforderten Nachweis der Kalkulation.
Mit der neuen Bausoftware nextbau lassen sich diese Klippen beim Stellen und Nachweisen von Nachträgen umschiffen. Für Mengenabweichungen kann sich der Anwender per VOB-konformer Ausgleichsberechnung das mühevolle Stellen von Einzelnachweisen sogar komplett ersparen. Nach VOB/B § 2 Nr. 3 steht dem Auftragnehmer bei Mengenminderungen um mehr als 10% ein Ausgleich für die auf die entfallenen Mengen kalkulierten Anteile von Baustellengemeinkosten und Allgemeinen Geschäftskosten zu. Allerdings nur, soweit diese nicht durch Mengenerhöhungen bei anderen Positionen ausgeglichen werden. Die dafür nötige aufwändige Berechnung führt nextbau automatisch durch.
Mindermengen unter 90% und Mehrmengen über 110% erkennt nextbau sofort und signalisiert diese mit der praktischen Ampelfunktion. Rot für Mindermengen bedeutet: Achtung Nachtrag – entgangene Gemeinkosten in Rechnung stellen! Jetzt greift die Ausgleichsberechnung. Alle rot markierten Positionen werden per Mausklick übernommen. Ebenso Mehrmengen – denn sonst ist die Zurückweisung durch den Auftraggeber vorprogrammiert. Die Ausgleichsberechnung selbst ist dann nur noch ein Knopfdruck. Die Summen der Über- und Unterdeckung werden gegenübergestellt und der daraus resultierende Vergütungsanspruch berechnet.
Aufwändige Einzelnachweise entfallen. Es genügt, diese Berechnung einmal für alle Positionen durchzuführen. Der gesamte Vergütungsanspruch wird bei der Schlussrechnung berücksichtigt und die Ausgleichsberechnung – sauber ausgedruckt – als Nachweis beigelegt.
Wie geht es aber mit der fehlenden Ur-Kalkulation bei Fixpreisen weiter? nextbau kann die fix eingegebenen Preise automatisch in Kosten –z.B. für Lohn, Material, Geräte – und Umlagen aufschlüsseln. Die Preise werden also im Hintergrund „rückwärts“ kalkulieren. So erhält der Anwender eine druckfertige Dokumentation zur Kalkulation. Selbst fertig ausgefüllte EFB-Formblätter stehen per Knopfdruck zur Verfügung.
Eine Demoversion der neuen Software kann unter
www.nextbau.de kostenlos angefordert werden.