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Lotteriestaatsvertrag bereitet renommierten Rechtsexperten Bauchschmerzen – Noch ist der Weg frei für eine kontrollierte Liberalisierung

(PM) , 23.02.2007 - Von Ansgar Lange Bonn/Frankfurt am Main – Der im Dezember 2006 beschlossene Entwurf des Lotteriestaatsvertrags verstößt gegen geltende Gesetze. Die von den Ministerpräsident entworfenen Pläne stehen im Widerspruch zum Grundgesetz und zum Europarecht. Zu diesem Ergebnis kommen Prof. Dr. Rupert Scholz und Prof. Dr. Clemens Weidemann, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie das Staatsmonopol zur Regulierung von Sportwetten und anderen Glücksspielen in Frage stellen. Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH www.dfl.de und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) www.dfb.de hatten das Rechtsgutachten bei der renommierten Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz www.gleisslutz.com in Auftrag gegeben. Scholz und Weidemann stellen fest, dass der Staatsvertrag in der jetzigen Form die Grundrechte von privaten Sportwettanbietern, Sportveranstaltern und -vereinen, der werbetreibenden Medien und anderen Interessengruppen verletzt. Betroffene Grundrechte sind laut Gutachten die in Artikel 12 des Grundgesetzes verbriefte Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG), die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG), die Medienfreiheit (Artikel 5 GG) und der Gleichheitssatz (Artikel 3 GG). Der Glücksspielvertrag verletze außerdem die Eigentumsrechte von Sportwettanbietern mit erworbener DDR-Lizenz wie etwa der Firma Bwin www.bwin.de. Europarechtlich beschränke der Glücksspielvertrag die Dienstleistungsfreiheit (Artikel 43 EG) und die Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 EG), und verstoße aufgrund der uneinheitlichen Bundes- und Landesgesetzgebung gegen das Europarecht. „Ein Gutachten, an dem der renommierte Staatsrechtler Rupert Scholz mitgeschrieben hat, darf nicht einfach vom Tisch gewischt werden“, sagt David Novak, Aufsichtsratschef des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost www.stratega-ost.de und Bundesvorstandsmitglied der CDU-Mittelstandsvereinigung www.mittelstand-deutschland.de. „Er ist immerhin Mitautor des maßgeblichen Grundgesetzkommentars. Ich schließe mich der Kritik des Gutachtens an, dass die von der Kommission Sportwetten empfohlene Option einer kontrollierten Marktöffnung nicht weiterverfolgt wurde. Dies wäre für Deutschland sicher die beste Lösung gewesen. Die CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein ist beispielsweise gegen ein staatliches Monopol und für eine geregelte Liberalisierung.“ Ob sich die Politik von der Studie beeinflussen lässt, bleibt abzuwarten. Eine Zusammenfassung des Gutachtens wurde jedenfalls von DFL und DFB unter anderem an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Justizministerin Brigitte Zypries, Finanzminister Peer Steinbrück, Wirtschaftsminister Michael Glos sowie an die Ministerpräsidenten der Länder, an die Fraktionsvorsitzenden aller Landtage und an die Geschäftsführungen der Bundesliga-Klubs geschickt.
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