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Lehman-Zertifikate: Frankfurter Sparkasse nimmt Revision zurück

In zwei Fällen hatte das OLG Frankfurt die Frankfurter Sparkasse zu Schadenersatz verurteilt, weil sie ihre Kunden falsch über die Risiken der Zertifikate aufgeklärt hatte. Die Sparkasse hat jetzt die Revision gegen die Urteile zurückgenommen.
(PM) Heidelberg, 17.04.2011 - Zwei Schadenersatzurteile des OLG Frankfurt sind rechtskräftig, die geschädigten Lehman-Anleger erhalten ihr Geld zurück. Die Frankfurter Sparkasse, die ihre Kunden falsch beraten hatte, hat kurz vor der Verhandlung des Bundesgerichtshofs die Revisionen zurückgenommen. Dadurch wurden die Urteile rechtskräftig.

Die Frankfurter Sparkasse hatte ihren Kunden im Jahr 2007 die Lehman-Zertifikate "Twin-Win" und "DAX-Kupon" verkauft. Mit der Lehman-Insolvenz im Sommer 2008 wurden die Zertifikate praktisch wertlos. Das OLG Frankfurt verurteilte die Sparkasse wegen falscher Beratung ihrer Kunden. Diese habe die Geschädigten nicht umfassend über die Risikostruktur der konkret empfohlenen Lehman-Zertifikate "Twin-Win" und "DAX-Kupon" aufgeklärt.

Die Frankfurter Sparkasse nahm kurz vor dem vom BGH anberaumten Verhandlungstermin die Revision zurück. Zur Begründung teilte sie mit, dass man die Fälle nochmals geprüft und die Sparkasse ihre Meinung geändert habe.

Für den Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel deutet vieles darauf hin, dass hier eine aus Bankensicht unerfreuliche Grundsatzentscheidung verhindert werden sollte. "Es ist leider bei Banken und Versicherungen üblich geworden, richtungweisende Präzedenzurteile, denen für eine Vielzahl von Fällen Signalwirkung zu Gunsten von Kunden und Verbrauchern zukäme, zu verhindern.“ Dennoch ist in seinen Augen auch die Rücknahme der Revision ein Signal der Schwäche.

Angesichts der drohenden Verjährung von Ansprüchen ist Lehman-Anlegern dringend zu empfehlen, Ihre Ansprüche von einem spezialisierten Fachanwalt prüfen zu lassen.
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