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Pressemitteilung

Lehman - Citibank erhebt Verjährungseinrede entgegen dem Kulanzversprechen – Prozess endet für Anleger positiv!

(PM) Gießen, 29.10.2009 - Bankrecht aktuell: Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:
Überraschend gab die Citibank Deutschland Ende Mai auf ihrer Internetseite: www.citibank.de/DEGCB/JPS/portal/MicrositesDe.do?ContentID=microStartLehm&from=FSB10 bekannt, dass geschädigte Lehmananleger, die bei der Citibank Anlagen gekauft haben, in besonderen Härtefällen auf eine kulanzweise Entschädigung von bis zu 80% hoffen dürfen. Wer an dem Kulanzverfahren teilnimmt, soll zudem in den Genuss eines Verzichts der Geltendmachung der Verjährung ab dem 26. Mai 2009 kommen. Für die Dauer des Kulanzverfahrens und noch zwei Monate nachdem der Anleger von der Citibank eine abschließende Nachricht über eine positive oder negative Entscheidung erhalten habe, will die Citibank auf die Geltendmachung der Verjährung verzichten. www.citibank.de/JPS/portal/downloads/doc/Lehman_FAQ.pdf
Hieran hielt sich die Citibank in einem Verfahren der Rechtsanwälte Zorn Reich Wypchol Döring vor dem Landgericht Gießen jedoch nicht.
Gleichwohl ging der Prozess für den Anleger gut aus.
Auch wenn das angerufene Gericht den Aspekt der Verjährung als unproblematisch erachtete, steckt hierin grundsätzlich Zündstoff. Nach § 37a WpHG, der auch Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung des Beratungsvertrags erfasst, verjährt der Anspruch eines Kunden gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen (z.B. Banken oder Sparkassen) auf Schadensersatz wegen Verletzung der Pflicht zur Information und wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder Wertpapiernebendienstleistung in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist. Im Unterschied zu der üblichen Verjährungsregel der §§ 195, 199 Abs. 1 BGB verjähren derartige Ansprüche gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen damit taggenau nach drei Jahren. Für den Beginn der Verjährung stellt die Rechtsprechung regelmäßig auf den Verkauf des Wertpapiers ab.
Citibank Kunden, deren möglichen Ansprüche zum 26.05.2009 noch nicht verjährt waren, sollten dringend am Kulanzverfahren teilnehmen, um so in den Genuss der Hemmung der Verjährung zu gelangen. In einem zweiten Schritt kann sich die Konsultation eines spezialisierten Anwaltes lohnen. Ergingen zunächst nur vereinzelt positive Entscheidungen, häufen sich nun verbraucherfreundliche Urteile und die Vergleichsbereitschaft steigt. Dies gilt nicht nur für Kunden der Citibank.

Rechtsanwalt Jörg Reich ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins

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