(PM) , 21.03.2007 - Von Peter Langenbach
Berlin - Die Verpackungsverordnung (VerpackV) ist offensichtlich gefährdet. Das scheint zumindest die Sichtweise der Bundesregierung zu sein. So hat der derzeitige Referentenentwurf zur Novelle der Verpackungsverordnung das Ziel der „Sicherung der haushaltsnahen Erfassung von Verkaufsverpackungen“. Für den Bundesverband der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen e.V.
www.bsvv.de hat der Trierer Umweltrechtler Professor Reinhard Hendler www.uni-trier.de/uni/fb5/hendler die geplante Novellierung der Verpackungsverordnung bewertet und an den Prinzipien guter Gesetz- und Verordnungsgebung gemessen. Sein Urteil ist wenig schmeichelhaft für die Berliner Gesetzgeber: In seiner Stellungnahme für den BSVV betont Hendler, sicherungsbedürftig
sei nur, was sich in einer Gefährdungslage befinde. Von einer Gefährdung der haushaltsnahen
Sammlung durch die Selbstentsorgung mit einem Marktanteil von etwa 5 Prozent und einem
Marktpotenzial von maximal 15 Prozent könne aber nicht die Rede sein.
Hinsichtlich des Verbots der Selbstentsorgung für Verkaufsverpackungen an den privaten Endverbraucher gebe es keine Gesetzesfolgenabschätzung, „obwohl das Novellierungsvorhaben mit schwerwiegenden Eingriffen in grundrechtliche Freiheiten und bestehende Wettbewerbsstrukturen verbunden ist“ und die gemeinschaftliche Pflichtenerfüllung durch Selbstentsorger erst mit der letzten Novellierung der VerpackV klarstellend normiert worden sei. Hendlers Resümee ist eindeutig: „Da die aktuelle Novellierung der Verpackungsverordnung deutliche Defizite bei der Regelungsbedarfsanalyse, der Gesetzesfolgenabschätzung sowie der Prüfung von Regelungsalternativen aufweist, entspricht sie in mehrfacher Hinsicht nicht den Grundprinzipien guter Gesetzgebung.“ Bereits zu Monatsbeginn hatte der BSVV das vorliegende Konzept der Novelle kritisiert. Der Entwurf lege „umweltpolitisch den Rückwärtsgang ein, weil er für geringere Verwertungsstandards und für weniger Wettbewerb steht“, heißt es in der Pressemitteilung. Etliche Regelungen seien scheinbar mit „heißer Nadel gestrickt“, so der BSVV.
Angesichts der derzeitigen Sachlage fordert Umweltrechtler Hendler, der Klärung des Regelungsbedarfs erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. Dabei sei gründlich zu untersuchen, ob die dualen Systeme aufgrund der Tätigkeit von Selbstentsorgergemeinschaften tatsächlich gefährdet seien. Dieses Verfahren sei nicht zuletzt deshalb wichtig, um dem bloßen Anschein zu entgehen, der Verordnungsgeber lasse sich von interessierter Seite instrumentalisieren. Hendler empfiehlt eine Konzentration auf „Maßnahmen insbesondere zur Unterbindung des Trittbrettfahrens“. Die von der VerpackV-Novelle betroffenen Unternehmen haben nach Meinung des BSVV ein Recht auf eine Verordnung, die nach sorgfältiger Prüfung von Folgen und Alternativen zu angemessenen und verhältnismäßigen Lösungen gelangt. Ohne Not und ohne Grund dürfe es nicht zu schwerwiegenden Einschränkungen von Rechten und Freiheiten der betroffenen Unternehmen am Markt kommen. Der BSVV hat deshalb den Entscheidern aus Politik und Umweltverwaltung die Stellungnahme von Professor Hendler zur Verfügung gestellt.