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Kuren für Mutter und Kind - Weniger Ausgaben bei den Krankenkassen

(PM) Leipzig, 17.06.2011 - Eltern-Kind-Kuren gelten als Erfolg versprechende Maßnahmen zur Prävention und zur Rehabilitation. Seit 2007 gehören sie zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, allerdings wurde festgestellt, dass die Ausgaben in diesem Bereich rückläufig sind. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert über die Situation.

Krankenkassen wie die AOK ( www.private-krankenversicherung.de/aok/ ) sind dazu verpflichtet, medizinisch notwendige Maßnahmen zur Prävention oder zur Rehabilitation in Form von Eltern-Kind-Kuren zu unterstützen. Im Jahr 2007 waren die entsprechenden Ausgaben um fast 17 Prozent und im Jahr 2008 um circa 11 Prozent gestiegen, für 2009 war im Vergleich zum Vorjahr dagegen ein Rückgang um rund 6 Prozent zu verzeichnen. In Bezug auf das Jahr 2010 wird wiederum mit geringeren Ausgaben gerechnet.

Generell ist die Genehmigungsquote offenbar relativ konstant. Im Jahr 2008 wurden 74,7 Prozent der Anträge positiv beschieden, 2009 lag diese Quote bei 74,4 Prozent. Deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen zeigen sich hinsichtlich der Ablehnungen: Während bei der Knappschaft-Bahn-See im Jahr 2009 8,7 Prozent der Anträge abgelehnt wurden, wiesen die Allgemeinen Ortskrankenkassen eine Quote von 33 Prozent auf. Auch bei den Ersatzkrankenkassen, den Betriebskrankenkassen und den Innungskrankenkassen wurden jeweils über 20 Prozent der Anträge abgelehnt.

Weitere Informationen: news.private-krankenversicherung.de/weniger-ausgaben-fuer-mutter-kind-kuren-bei-den-krankenkassen/339173.html
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