Pressemitteilung, 12.04.2011 - 14:11 Uhr
Perspektive Mittelstand
Krankentagegeld bei Erkrankung des Kindes
(PM) Leipzig, 12.04.2011 - Eine Erkrankung des Kindes stellt für Eltern eine ebenso große Belastung dar wie eigene gesundheitliche Beschwerden. Gesetzlich versicherten Arbeitnehmern stehen für die Betreuung in solchen Fällen bis zu zehn Tage jährlich zur Verfügung. In dieser Zeit erhalten die Beschäftigten einen Ausgleich in einer Höhe von bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens. Privatversicherte hingegen profitieren von solchen Leistungen nur in speziellen Fällen. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de berichtet über einen entsprechenden Tarif der Signal Iduna.Bei dem Tarif ESP-VA 43 handelt es sich zwar nicht um eine Krankenzusatzversicherung für Kinder ( www.private-krankenversicherung.de/kinder/ ), allerdings stellt er für privat versicherte Eltern eine sinnvolle Option dar. Die Signal Iduna gewährleistet ihren Versicherten mit diesem Tarif Krankentagegeld auch im Fall der Erkrankung eines Kindes. Voraussetzung ist, dass der Nachwuchs über die Eltern mitversichert und nicht älter als 12 Jahre ist.Das Krankentagegeld wird pro Kind für bis zu zehn Tage gezahlt. Bei mehreren Kindern stehen dem Privatversicherten 25 Tage zur Verfügung. Wichtig ist, dass der Nachwuchs tatsächlich zu Hause betreut wird. Darüber hinaus muss ein Nachweis erbracht werden, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung des kranken Kindes übernehmen könnte. In Härtefällen kann die Versicherung die Zahlungen für bis zu 100 Tage übernehmen.Weitere Informationen: news.private-krankenversicherung.de/signal-iduna-krankentagegeld-auch-bei-kindererkrankung/338280.html


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