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Kostenübernahme vor Behandlung prüfen lassen - Privatkrankenkasse kann Kostenübernahme verweigern

(PM) Leipzig, 01.04.2011 - Wer privat krankenversichert ist, sollte vor Untersuchungen oder Operationen von seiner Versicherung prüfen lassen, ob diese die Kosten tatsächlich übernimmt. Andernfalls riskieren die Versicherten, dass die Versicherungsgesellschaft die Übernahme der Kosten nach der Behandlung verweigert. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert über ein entsprechendes Gerichtsurteil.

Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, möchte sich unter anderem für den Fall einer Krankheit umfassend absichern. In vielen Fällen mag eine Privatkrankenkasse ( www.private-krankenversicherung.de/ ) einen umfangreicheren Versicherungsschutz bieten als gesetzliche Krankenkassen. Oft sind diese besseren Leistungen aber auch an gewisse Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel überprüfen viele private Krankenversicherungen im Einzelfall, ob sie die Kosten für eine Behandlung oder eine Untersuchung übernehmen. Das heißt, dass sich ein Patient in bestimmten Fällen nicht darauf verlassen sollte, dass seine Versicherung die entsprechenden Kosten auch wirklich trägt. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln auch im Fall medizinisch notwendiger Therapien oder Eingriffe.

Private Krankenversicherungen haben demnach das Recht, eine Behandlung zu prüfen und gegebenenfalls Alternativen vorzuschlagen. Lässt ein Patient eine Behandlung nicht im Vorfeld prüfen, so ist es der Versicherung vorbehalten, die Kostenübernahme abzulehnen. Wer sich also behandeln lassen möchte oder muss, sollte im Voraus eine Zusage zur Kostenübernahme von seiner Versicherung einholen.

Weitere Informationen:
news.private-krankenversicherung.de/zusagevorbehalt-in-der-pkv-zu-lasten-der-versicherten/338218.html
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