Pressemitteilung, 04.05.2012 - 21:04 Uhr
Perspektive Mittelstand
Kooperative Spargemeinschaft
Genossenschaftliche Beteiligung schließt überdurchschnittliche Rendite nicht aus.
(PM) Potsdam, 04.05.2012 - Ob alte Seilschaften oder moderne Netzwerke - Beziehungen schaden nur dem, der sie nicht hat! Zweistellige Renditen p.a. mit eingeschlossen. Gerade heute, in der Welt der Globalisierung, ist ein Einzelner oft weniger als Nichts. Teamwork ist gefragt. Bei der Forschung, bei der Entwicklung, bei der Produktion, beim Vertrieb. Warum nicht also auch bei der Anlage von Kapital?Ein Gedanke der zu der Gründung der Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG führte. Wenn Genossenschaften und ihre Mitglieder als Netzwerke verstanden werden, sind diese sehr moderne Organisationsformen. Und die Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG beispielsweise ist weder gemeinnützig tätig, noch arbeitet sie gemeinwirtschaftlich. Sie dient einzig und allein den wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Diesen wiederum ermöglicht sie ein Höchstmaß an Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitverantwortung an der eigenen Unternehmung ‚Genossenschaft’.Auf „Gemeinsamkeit“ wird bei Genossenschaften traditionell sehr viel Wert gelegt. In Sachen Unternehmenskultur ist sie das wichtigste Element. Die Tatsache, dass alle, die im Unternehmen arbeiten, zugleich auch Mitglied der Genossenschaft sind, stärkt nicht nur den Zusammenhalt sondern auch das Verantwortungsgefühl. Und beide Dinge sind ganz besonders entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens in der Wirtschaft.Auch das Ziel der Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG liegt darin, in möglichst kurzer Zeit möglichst vielen Interessenten die Möglichkeit zu bieten, Mitglied ihres ‚Netzwerkes’ zu werden. Der genossenschaftlichen Idee geht und ging es immer um jeden Einzelnen. Dabei sind für die Genossenschaft Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, Unternehmen und Unternehmer also Produzenten, Händler, Dienstleister, Makler, Vermittler und Verbraucher gleichermaßen interessant. Von kurzfristigem Liquiditätsmanagement bis hin zur langfristigen Altersvorsorge mit Rentenplan geht die Palette der Möglichkeiten. Und sie schließt mittelfristige Zeiträume, bezogen auf einige Jahre, und vieles andere, wie beispielsweise eine Express-Rente ohne Ansparphase, nicht aus.Dabei kann nach den bisherigen Ergebnissen der vergangenen sechs Jahre eine überdurchschnittliche Rendite erwartet werden, die das Kapital mehr an Wert gewinnen lässt als dies durch konventionelle Fonds oder festverzinsliche Anlagen gewöhnlich der Fall sein kann.Sparer die der ‚Kooperative‘ aufgeschlossen gegenüberstehen können sich in der Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG auf einer Ebene treffen. Dabei schätzt das einzelne Mitglied insbesondere, dass es nichts von seiner Souveränität aufgeben muss, aber trotzdem alle Vorteile einer Gemeinschaft nutzen kann.


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Sicherheit,Verfügbarkeit,Rendite | Selbstbestimmung,Ergebniskontinuität,Flexibilität,Kosteneffizienz (PDF, 435,56 KB)

ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG
Herr Dipl.-Ing. Andreas Lechtenfeld
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ÜBER AVG ANLAGEN- UND VORSORGEBERATUNGSGENOSSENSCHAFT EG

Die AVG eG ist … eingetragen im HR des AG Potsdam unter GnR 425 P Geschäftsanschrift: Menzelstraße 14, 14467 Potsdam Vorstandsvorsitzender: Dipl.-Wirt.-Inf. Ingo Tributh, Berlin Aufsichtsratsvorsitzender: Dipl.-Kfm. James H. Klein, Potsdam Ihr gesetzlicher Prüfungsverband ist der … Potsdamer Prüfungsverband e.V. Potsdamer Straße 109 A 14974 Ludwigsfelde Mitglieder haben unter anderem … Recht auf (kostenfreie) Beratung in allen Finanzangelegeneheiten Stimmrecht bei der eG Dividendenberechtigung bei der eG Mitglieder können sich beteiligen … mit mindestens einem geschäftsanteil in Höhe von 1.000 EUR und jedem Vielfachen davon. Es gibt keine Beschränkung, jedoch ist eine Zustimmung des Vorstands erforderlich Die Einlage erfolgt zum Nominalwert. Weiterhin ist das von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Eintrittsgeld zu entrichten, das gegenwärtig 500 EUR beträgt. Mitglieder können ausscheiden … Die Rückzahlung des Guthabens eines Mitglieds erfolgt bei Kündigung gegenüber der eG (zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten) zum tatsächlichen (Buch-)Wert inklusive Stiller Reserven aus der Ergebnisrücklage. Möglich ist auch eine Teilkündigung (Verringerung der Zahl der Geschäftsanteile). Darüber hinaus ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist die Übertragung von Geschäftsguthaben an Dritte auf Verhandlungsbasis möglich. Die eG unterstützt diese Möglichkeit durch Veröffentlichung von Angeboten und Nachfrageangeboten auf ihrer Internetseite (avgeg.de).