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Ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ein Flop?

(PM) , 25.06.2007 - Kleine Unternehmen werden durch das AGG mit Bürokratie und Kosten belastet

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist seit dem 14.8.2006 in Kraft. Um das AGG wurde vorher mächtig gerungen. Benachteiligungen wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Al-ters oder sexuellen Identität sollten verhindert und noch besser beseitigt werden. Mit dem Gesetz wurden die in den verschiedenen Rechtsgebieten bereits vorhandenen Schutzbestimmungen zusammengefasst und entsprechend den europäischen Vorgaben modifiziert. Hinzu kamen weitere spezielle deutsche Regelungen, die von den betreibenden Parteien der SPD und den Grünen/Bündnis 90 politisch gewollt waren.

Nun ist das AGG fast ein Jahr gültig und man kann ein vorläufiges Zwischenergebnis ziehen. Es ist erfreulicherweise nicht zu massenhaften Klagen gekommen, wie von den Wirtschaftsvertretern befürchtet. Die ersten Meldungen zeigen, so zum Beispiel in Bremen, dass es nur ca. 20 Klagen bei den Arbeitsgerichten gab, die meist als Vergleich geendet sind.

Man hat auch nicht gehört, dass das AGG zu wesentlichen Verbesserungen geführt hat, was bedeutet, dass die vorherigen Gleichstellungsregelungen bis zur Einführung des AGG schon sehr weit gegriffen haben und es keine massenhaften Benachteiligungen gibt, wie vorher behauptet worden ist.

Sicherlich wird es Einzelfälle gegeben haben, wo das AGG geschützt hat oder Beeinträchtigungen sanktioniert worden sind, wobei nicht festgestellt werden kann, ob die bisherigen Regelungen nicht ebenfalls die gleiche Wirkung erzielt hätten.

Das AGG rief auch „Abzocker“ auf den Plan, die mit Hilfe der neuen Bestimmungen Schadenersatzansprüche geltend machen wollten, in dem sie sich auf angebliche Benachteilun-gen beriefen.

Die Unternehmerverbände, Industrie- und Handelskammern und Berufsverbände riefen zu umfassender Vorbereitung des AGG auf. Rechtsanwälte und Fachverlage witterten Geschäf-te und wiesen auf die erheblichen rechtlichen Gefahren aufgrund des AGG hin und boten ihre Dienste, neuen Loseblattwerke oder Software an.

Dem AGG wurde vorher unterstellt, dass es ein „Bürokratiemonster“ sei, was sich in der Tat im Nachhinein als richtig erweist. In der Begründung zum AGG heißt es unter dem Abschnitt E. „Sonstige Kosten“ völlig unzutreffend, dass für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, können aus Anwendung der Vorschriften nur zusätzliche Kosten ent-stehen, wenn sie im Geschäftsverkehr unzulässige Unterscheidungen wegen der vom Gesetz genannten Merkmale vornehmen.

Die Aussage zu den Kosten des Gesetzes ist nach heutiger Einschätzung eine glatte Täuschung und Vernebelung der Bürokratieaufwendungen des AGG, um es nicht noch drasti-scher zu formulieren. Gerade Kleinst- und Kleinunternehmen sind durch das Gesetz durch zusätzliche umfangreiche Bürokratieaufwendungen schwer belastet worden, da sie ca. 98 % aller Unternehmen in Deutschland ausmachen und somit die Hauptlast tragen müssen.

Alleine in Westdeutschland gibt es laut Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit im Jahre 2003 2,6 Millionen Einstellungen und 2,8 Millionen Entlassungen. Da jede Einstellung ent-sprechend dem AGG vorbereitet und durchgeführt werden muss, damit die Unternehmen nicht in eine Schadenersatzfalle hineinlaufen, müssen die bürokratischen Voraussetzungen des AGG sorgfältig beachtet werden.

Hier stellt sich die berechtigte Frage, ist es wegen möglicherweise einiger weniger schwarzen Schafe nötig, dass alle Unternehmen zunächst einmal unter Generalverdacht gestellt werden?

Der Aufwand und Durchführung einer Einstellung werden durch die Vorgaben des AGG schwieriger und kostenintensiver. Insbesondere ist eine umfangreiche Dokumentation wich-tig, damit der Unternehmer wegen der Beweislastumkehr nachweisen kann, dass er die Auflagen des AGG eingehalten hat. Der Bewerber muss nur Anhaltspunkte einer Benachteilung darstellen. Geht man davon aus, dass auf eine Einstellung im Schnitt fünf Bewerber kom-men, so sind dies aufwändige 13 Millionen Einstellungsvorgänge, die mindestens zwei Mo-nate vorgehalten werden müssen.

Besonders schlimm ist es, dass alle Unternehmen den nicht in Frage kommenden Bewerbern keine Begründung mehr für deren Ablehnung mitteilen können. Liefern Unternehmen eine gutgemeinte Begründung für die Nichtberücksichtigung einer Stelle, damit der Bewerber zum Beispiel seine Chancen verbessern kann, kann diese Begründung eine Quelle für behauptete Benachteilungen nach dem AGG sein. Diese Benachteiligungen können dann zu Schadensersatzforderungen im Regelfall bis zu drei Monatsgehältern führen.

Ähnliches gilt bei Wohnungswechsel für die Wohnungswirtschaft. Laut Mitteilung des Stat. Bundesamtes gibt mit Stand 2003 38,9 Millionen Haushalte in Deutschland. Nach Untersuchungen des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft ziehen etwa 11 % aller Haushalte jedes Jahr um. Diese Bewegungen machen jedes Jahr 4,28 Millionen Ein- und Auszüge aus. Geht man wieder davon aus, dass auf jeden Einzug nur fünf Mietinteressenten kommen, so sind 21,4 Millionen Vorgänge gemäß den Vorschriften des AGG zu schaffen und vorzuhalten, um gegen Ansprüche aus dem AGG als Unternehmer gewappnet zu sein.

Diese beiden begrenzten Beispiele zeigen eindrucksvoll, dass jedes Jahr über 34 Millionen bürokratische Vorgänge aufgrund des AGG geschaffen werden müssen. Dagegen stehen möglicherweise einige wenige Einzelfälle, die sicher diesen gigantischen Bürokratie- und Kostenaufwand in keiner Weise rechtfertigen, zumal es vorher nur wenige rechtliche Probleme gab, die man unschwer hätte nachbessern können.

Die Forderung nach dem Zwischenergebnis lautet:
Änderung des AGG hinsichtlich der bürokratischen Belastungen.

Resümee:
Das AGG ist ein gewaltiger rechtlicher Flop, dessen Aufwand nicht zu begründen ist.
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