Pressemitteilung, 31.07.2008 - 12:35 Uhr
Perspektive Mittelstand
Keine Gebührenpflicht (GEZ) für beruflich genutzten PC mit Internetzugang,
(PM) , 31.07.2008 - Rechtsanwalt Dominic Döring, Gießen, informiert: Im konkreten Fall wehrte sich ein Rechtsanwalt gegen die ihm auferlegte Rundfunkgebührenpflicht bezogen auf einen beruflich eingesetzten Computer mit DSL – Internetzugang. Das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 1 K 496/08.KO) entschied nach erfolglosem Widerspruchsverfahren, dass die technische Möglichkeit allein Rundfunkprogramme zu empfangen im konkreten Fall nicht ausreiche, den Gebührenanspruch auszulösen.Der Computer biete, anders als Radio- und Fernsehgeräte die primär zum Empfang von Rundfunksendungen hergestellt und angeschafft werden, eine Vielzahl anderer Einsatzzwecke für die er, gerade bei einer beruflichen Nutzung, originär eingesetzt wird.Eine Gebührenpflicht würde nach Ansicht der Richter, das Grundrecht der Informationsfreiheit in unzulässiger Weise einschränken, weshalb das Merkmal „zum Empfang bereithalten“ verfassungskonform dahingehend auszulegen sei, dass ausschließlich beruflich genutzte Computer von der Gebührenpflicht auszunehmen sind.www.anwaelte-giessen.de