Pressemitteilung, 11.11.2014 - 11:10 Uhr
Perspektive Mittelstand
Jetzt noch Steuervorteile nutzen - Erbschaftsteuergesetz liegt zum dritten Mal beim Bundesverfassungsgericht
(PM) Duisburg, 11.11.2014 - Nach 1995 und 2006 liegt das Erbschaftsteuergesetz nun zum dritten Mal den Karlsruher Richtern des Bundesverfassungsgerichtes zur Prüfung vor. In der aktuell anstehenden Entscheidung könnte das Bundesverfassungsgericht die gesamte Verschonungsregelung für Betriebsvermögen des Erbschaftsteuergesetzes platzen lassen. Von dem Urteil sind die Übertragung von Einzelunternehmen und Beteiligungen an gewerblichen Personengesellschaften und von Anteilen an Kapitalgesellschaften betroffen.Bernd Hamich, Erbschaftsteuerexperte bei der Steuerberatungsgesellschaft Grüter, Hamich & Partner in Duisburg ist sich sicher, dass dieses Urteil das Ende der schenkungsteuerfreien Vermögensübertragungen von Betrieben bedeuten könnte. „Derzeit kann niemand sicher sagen, wie sich die Richter entscheiden werden. Übertragungen von Unternehmensvermögen sollten deshalb noch unter der derzeit geltenden Rechtslage durchgeführt werden, da hier eine Verschlechterung droht“ so der Rat von Bernd Hamich. „Denn der Bundesfinanzhof monierte ja deren erbschaftsteuerliche Begünstigung.“Laut Bundesfinanzhof ist die Schonung von Betriebsvermögen verfassungswidrig. Das Verschonungsinstrumentarium des ErbStG wird deshalb aktuell unter der Prämisse des Steuerrechts und des Gleichheitsgrundsatzes vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Demnach muss sich die Besteuerung an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen orientieren und Verschonungselemente wie Steuerklassen, Nachlasskategorien wie Betriebsvermögen oder Nicht-Betriebsvermögen müssen zielgerecht und normenklar ausgestaltet sein. Anscheinend tendiert das BVerfG dahin, die gesamten Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen in Frage zu stellen und durch ein entsprechendes Urteil zu sanktionieren.In der aktuellen Rechtsprechung können Unternehmen fast steuerfrei übertragen werden. Unternehmen müssen sich dabei für eines von zwei vorhandenen Modellen entscheiden: der Regelverschonung oder auf Antrag für die Optionsverschonung. In beiden Fällen ist die Fortführung des Unternehmens die Grundlage für die Verschonung.GHP-TippBisher aufgeschobene Übertragungen sollten jetzt vorgenommen werden, um die Vergünstigungen für Betriebsvermögen noch auszunutzen. Die derzeitigen Steuerbefreiungen werden sicher keinesfalls erweitert. Die aktuellen Verschonungsregelungen stellen aber derzeit gültiges Recht dar. Selbst wenn sich das Bundesverfassungsgericht der Meinung des Bundesfinanzhofes anschließt und die Politik auffordert ein verfassungskonformes Erbschaftsteuergesetz zu erarbeiten, werden höchstwahrscheinlich die neue Regelungen nicht rückwirkend eingeführt, sondern eher für die Zukunft erlassen.


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