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Pressemitteilung

Jetzt VSH-Schutz optimieren

Möglicher VSH-Deckungsumfang bei vielen Anlageberatern und Vermittlern noch unbekannt ++ Steigende Risikopotenziale beispielsweise beim Umgang mit dem Internet und Social Media ++ Günstige „VSH-On Top“-Lösung ab sofort nutzbar
(PM) Schwaigern, 07.01.2014 - Vermittler von Versicherungen und Finanzdienstleistungsprodukten sowie Honorarberater besitzen eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (VSH). Die CONAV Consulting GmbH & Co. KG, Spezialmakler bei Versicherungsprodukten für Finanzdienstleistungsvermittler, hält die meisten der VSH-Versicherten für nicht ausreichend versichert. „Nur neuere VSH-Lösungen berücksichtigen Risiken, die durch das sich verändernde berufliche Umfeld neu entstanden sind. Auch enthalten sie keine nachteiligen Klauseln wie die früheren Verträge. Der neue VSH-Best-Nettotarif www.vsh-netto.de ist da in aller Regel viel leistungsstärker“, so CONAV-Geschäftsführer Ralf Werner Barth. Vermittler und Berater können ihre laufenden Verträge jetzt sofort optimieren, indem sie auf ihre bestehenden VSH-Verträge mit einer Konditionsdifferenzdeckung aufsetzen.

Neu versichert sind dann beispielsweise Risiken aus der vielfältigen Nutzung des Internets: Beim Einsatz und bei der Abwicklung über Vertriebsplattformen oder bei eventuell fehlerhaften Tarifrechnern. Auch wenn Schäden bei Kunden oder Geschäftspartnern durch Viren entstehen, oder wenn durch Unachtsamkeit bei der Wahrung des Datenschutzes Forderung gegen den Versicherten erhoben werden. Gerade auch die mangelhafte Beachtung des Wettbewerbsrechtes bei Online-Werbung in den sogenannten Social Medien führt immer wieder zu Anspruchsstellungen.

Weitere sinnvolle Aspekte sind die Eigenschadendeckung, bei der auch die nachteiligen Auswirkungen für das eigene Unternehmen versichert sind, wie durch Fehler von Mitarbeitern. Eine existenzielle Bedeutung hat der dauerhafte Erhalt der Nachhaftung aus den VSH-Vorverträgen, der für die Vermittler unbedingt gewährleistet sein sollte.

Wenn Berater und Vermittler nicht selbst die zuweilen hohen Kosten für die Abwehr und den Ausgleich dieser neuartigen Risikopotenziale tragen wollen, dann können sie sich dagegen jetzt durch eine kleine Zuzahlung „On Top“ zu ihrem bestehenden VSH-Vertrag versichern. Eine solche Tarif-Lösung ist beispielsweise über die Mitgliedschaft in der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) erhältlich.
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Die CONAV steht den Unternehmen der Assekuranz und Finanzdienstleistungen sowie Vermittlern und Beratern als CoNavigator in unternehmerischen, strategischen, absicherungstechnischen und vertrieblichen Themen zur Seite. Als Versicherungsmakler ...
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