Pressemitteilung, 27.07.2009 - 01:05 Uhr
Perspektive Mittelstand
Ist die sechsjährige Verbraucherinsolvenz sozial gerechtfertigt
(PM) , 27.07.2009 - Ist die sechsjährige Verbraucherinsolvenz in Deutschland sozial gerechtfertigt ?Am 1. Januar 1999 trat das neue Insolvenzrecht in Kraft und gab jetzt erstmalig auch Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit durch eine Privatinsolvenz nach sechs Jahren entschuldet zu werden. Bevor die neue Insolvenzordnung in Kraft trat, war die frühere Konkursordnung geprägt vom Grundsatz der unbeschränkten Nachforderung. Dies bedeutete, dass der Schuldner bis zur Verjährung der Ansprüche 30 Jahre lang gepfändet werden konnte. Dies trieb viele Schuldner in die Schattenwirtschaft bzw. in die Dauerarbeitslosigkeit, war ihre finanzielle Situation doch hoffnungslos. Mit der neuen Insolvenzordnung wurde die Restschuldbefreiung eingeführt. Jetzt hat der redliche Schuldner die Chance zum Neuanfang. Nach der sechsjährigen Wohlverhaltensphasewird dem Schuldner die Restschuld erlassen www.privatinsolvenz-koeln.net .Allerdings gehen einige Länder in der EU wie Großbritannien und Frankreich viel weiter und gewähren die Restschuldbefreiung schon nach 12 bzw. 18 Monaten. Dies gilt natürlich auch für Deutsche Staatsbürger die ihren Wohnsitz in diesen Ländern haben. (BGH-Entscheidung) Dadurch wird der so genannten Travelinsolvenz Vorschub geleistet. Einige findige Schuldnerberater verhelfen den Schuldnern zu einem Wohnsitz in diesen Ländern und stellen mit Hilfe eines ortsansässigen Partner den Verbraucherinsolvenzantrag vor Ort. Der deutsche Schuldner wird durch diese Vorgehensweise nach 12 oder 18 Monaten komplett von seinen Schulden befreit. Für die Berater dieser Privatinsolventen ist dies ein sehr lukratives Geschäft. Die Tendenz dieser im Ausland abgeschlossenen Insolvenzen deutscher Staatsbürger geht deutlich nach oben. Nun stellt sich die Frage, ob die sechsjährige Wohlverhaltensphase im deutschen Insolvenzrecht überhaupt sinnvoll ist, wenn auf EU-Ebene viel kürzere Insolvenzverfahren angeboten werden. Nachdenklich macht, dass die Insolventen mit einem sozial schwachen Umfeld kaum die finanzielle Möglichkeit haben eine Privatinsolvenz im EU-Ausland durch zu ziehen. Sie werden dabei benachteiligt. Also ist die Turboinsolvenz nur für natürliche Personen mit einem solventen Umfeld möglich. Dies widerspricht dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit. Ein weiterer Aspekt ist die Frage, warum ist überhaupt die Wohlverhaltensphase so lange. Sie verteuert ja das Insolvenzverfahren zu Lasten des Steuerzahlers erheblich und hilft eigentlich niemand. Aus diesen Gründen wäre eine wesentliche Verkürzung des deutschen Verbraucherinsolvenzverfahren zu begrüßen.


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Raimonda Kraemer LL.M.
Raimonda Kraemer
Am Eichelberg 22
50767 Köln
+49-221-42358656
RaimondaKraemer@hotmail.de
www.privatinsolvenz-koeln.net