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Pressemitteilung

DPMA warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen an Schutzrechteinhaber

Wichtige Information für Mitarbeiter-Urlaubsvertretungen ++ Auch in diesem Jahr können Schutzrechteinhaber wieder irreführende Zahlungsaufforderungen erhalten
(PM) Saarbrücken, 10.06.2012 - Neuerlich warnt das Deutsche Patent- und Markenamt auf seiner Webseite – gerade für die jetzt anstehende Urlaubszeit - vor teilweise irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und –verlängerungen.

Bei diesen vor allem an Markeninhaber gerichteten Schreiben soll der Anschein erweckt werden, es handele sich um ein offizielles Schreiben, das im Zusammenhang mit der Markeneintragung steht (möglicherweise auch Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern oder Domains).

Teilweise werden den Markeninhabern gegenüber amtliche Gebühren geltend gemacht, die im Zusammenhang mit einem Verfahren vor dem DPMA anfallen können (Anmelde-/Eintragungsverfahren etc.).
Das DPMA weist in seiner Warnung darauf hin, dass solche anfallenden Gebühren ausschließlich auf das Konto des DPMA zu entrichten sind und nicht von anderen Unternehmen angefordert werden können, was den Leser des Schreibens in jedem Falle bereits alarmieren sollte.

Dabei machen sich diese Firmen die gerade anstehende Urlaubszeit und die Unerfahrenheit der Urlaubsvertretungen zu nutze. Denn oft ist die Urlaubsvertretung nicht im Einzelnen über die täglichen oder auch besonderen Tätigkeiten und die damit verbundenen Kenntnisse der Kollegin oder des Kollegen informiert.

In diesem Zusammenhang nennt das DPMA unter anderem folgende Unternehmen, die NICHT im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des DPMA stehen:

- AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.,
- Allgemeines Unternehmensregister (AUR),
- Europäisches Zentralregister für Marken und Patente,
- European Central Register of Brands and Patents,
- Marken & Patent Registerverzeichnis,
- Matic-Verlagsgesellschaft mbH,
- Register of International Patents
- WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG,
- WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG,
- CPTD - Central Patent & Trademark Database,
- European Trade marks and Designs,
- FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry,
- I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register,
- I.B.I.P. International Bureau for Intellectual Property,
- IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation,
- Register of Commerce - Markenregisterverzeichnis,
- Allgemeines Datenregister

In anderen Schreiben werden Markeninhaber zu Schutzrechtsverlängerungen aufgefordert und in diesem Zusammenhang gebeten, eine bestimmte Summe an das in dem Schreiben bezeichnete Konto zu entrichten.

Auch diesbezüglich gilt, dass derartige Gebühren immer auf das Konto des DPMA zu überweisen sind und nicht auf Konten privatwirtschaftlicher Unternehmen.

Das DPMA benennt auch für diese Fälle verschiedene Unternehmen, die im Zusammenhang mit diesen irreführenden Zahlungsaufforderungen in Erscheinung getreten sind. Hier eine nicht abschließende Auswahl:

- Deutsche Markenverlängerung AG
- DFA Deutsche Finanz Administration GmbH
- DMPVA UG (haftungsbeschränkt)
- DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH
- European Trademark Organisation S.a.
- Nationales Patentregister AG
- Trademark Renewal Service Ltd.

Diese, teils ausländischen, Firmen beziehen ihre Daten hauptsächlich aus den offiziellen Datenbanken der World Intellectual Property Organization (WIPO), einer offiziellen Domainvergabestelle ("Registry" - wie z.B. der Denic bei ".de" Domains) oder eines Domainregistrars/-providers, des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) und des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), wenn Ihre Marke bzw. Daten zu Ihrer Domain dort veröffentlicht werden.

Wie können sich Betroffene schützen?

- Auf keinen Fall sofort zahlen, sondern das Schreiben zunächst genau lesen: Stammt die Korrespondenz von einer der vorgenannten Firmen, können Sie diese einfach ignorieren und sollten unter keinen Umständen zahlen.

- Im Zweifelsfall besser überprüfen lassen: Grundsätzlich erfolgt sämtliche Behördenpost im Zusammenhang mit einem Schutzrecht an den jeweiligen eingetragenen Inhaber des Schutzrechts oder aber an dessen eingetragene anwaltliche Verteter.

- Im Falle anwaltlicher Vertretung und Zweifeln an der Korrektheit der Zahlungsaufforderung sollten die Anschreiben daher entsprechend den Vertretern zur Prüfung vorgelegt werden.

- Im Falle von Domains sollte Kontakt mit der für die Domainendung zuständigen Domainverwaltungsstelle (.de z.B. www.denic.de) oder dem Domainregistrar, bei dem die Domain registriert wurde, aufgenommen werden.

- und: Die jeweilige Urlaubsvertretung sollte genau über sämtliche Ansprechpartner betreffend die (firmen-) eigenen Schutzrechte und die obige Liste vor Urlaubsantritt informiert werden.
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